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...der Unterschied im Unterschied

TOP oder FLOP?


Ultimate_Enforcer

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TOP: Vorhin 5 Stunden mit Kommolitonen Strafrecht gemacht. Wir waren sehr erfolgreich. Nur leider bringt mich das in meinem Vorhaben, am Donnerstag die Klausur zu bestehen, keinen Schritt weiter. Ich hoffe das Beste.

TOP: Wieder ins Wohnheim gefahren, dort ein wunderschönes Abendbrot zubereitet. War schön lustig.

TOP: Ein internationaler Tag: Meine Kommolitonen waren eine Spanierin und ein Italiener, diejenigen, mit denen ich gekocht habe, waren ein Pole und eine Russin. Viele interessante und lustige Gespräche.

TOP: Zum Essen habe ich mir eine wirklich sehr gute Flasche Rotkäppchen-Wein reingepfiffen. Mann, ist das Zeug lecker!

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FLOP: Wie Bayern Jürgen Klinsmann behandelt

Bekomme leider grad nicht so viel mit aus der Außenwelt ;) Wie wird er denn behandelt?

Und ja.. eigentlich hab ich auch von Hoeneß und Co. nix anderes erwartet. Aber die Politik (vor allem Personalpolitik) von denen hab ich generell nie ganz verstanden bzw. tolleriert. Aber so ist das halt bei Bayern.. man kann den Hals nicht voll genug kriegen ;)

Top: Prüfung bestanden... mir fällt ein riesen Stein vom Herzen.

Top: Donnerstag Einweihungsparty in der neuen Wohnung.

Top: Nur noch ein paar bis Star Trek XI

Top: Kommilitone is Vater geworden, freut mich für ihn ^^

(deswegen auch Glückwunsch an kurn ;) )

Flop: Knapp am Durchfliegen vorbeigeschrammt.

Flop: Ach gibt kein weiteren ;)

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FLOP: Es sieht gerade gar nicht gut aus für meine Strafrechts-Klausur... *ärger*

EDIT: Wer hat sich so einen Mist ausgedacht: Das Mordmerkmal Arglosigkeit ist für Bewusstlose nicht erfüllt, da diesen das Bewusstsein fehlt, Argwohn empfinden zu können. Doller Satz des BGH. Aber demnach wäre dieses Mordmerkmal ebenfalls nicht für Schlafende erfüllt... Da greift dann zwar wieder das Mormerkmal Wehrslosigkeit, aber die Wehrlosigkeit wird folgendermaßen definiert: "Wehrlos ist, wer bei Beginn des Angriffes infolge seiner Arglosigkeit in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit erheblich eingeschränkt ist." DAS allerdings würde bedeuten, dass eine Tötungshandlung an einem schlafenden Opfer niemals ein Mord sein kann. Das kann doch aber nicht sein??

Bearbeitet von Kaepten John Luec-Pica
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FLOP: Seiten werden nicht produziert!!!! Und vorher kann ich hier nicht raus!!! *heul*

Wie schön, man trifft hier auf "Kollegen" aus den Printmedien :welcome:

@Kurn - Gratuliere!!

TOP: Hatten den ganzen Vormittag noch traumhaftes Wetter bei 23 Grad

TOP: Mein Mann hat Urlaub

TOP: Trotz Regen hat er eben noch vor dem Grill gestanden (mit den Worten "ich bin ja kein Schönwetter-Griller") und leckere Burger gebraten

FLOP: Ich hätte den Dritten nicht mehr essen sollen... :sick:

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FLOP: Dämliche Busfahrer! Braust an meiner Station vorbei, obwohl jemand auf den STOP-Knopf gedrückt hatte, und behauptet, es wäre zu spät gedrückt worden :kotz:. Blödsinn, wenn da jemand an der hs gestanden hätte, müsste er auf jeden Fall anhalten, der blöde Hund X(.

TOP: Gespräch mit der Chefin lief gut (dank der halben Flasche Sekt, die von meiner geburtstagsfeier gestern noch übrig war ;))

TOP: Immer noch 25°C und Sonnenschein.

FLOP: Ich hab nicht viel davon gehabt, weil ich so lange im Büro bleiben musste.

FLOP: Der Nachbars-Kater, den ich diese Woche füttern muss, war 2 Tage verschwunden. Hab mir schon Sorgen gemacht ...

TOP: Eben ist er wieder aufgetaucht. :mrbanana: :mrbanana: :mrbanana:

FLOP: Halsschmerzen. Hab echt Schiss, dass ich zur Fed Con krank werde :shock: :shock: :shock:

Bearbeitet von Lairis77
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FLOP: Dämliche Busfahrer! Braust an meiner Station vorbei, obwohl jemand auf den STOP-Knopf gedrückt hatte, und behauptet, es wäre zu spät gedrückt worden :kotz:. Blödsinn, wenn da jemand an der hs gestanden hätte, müsste er auf jeden Fall anhalten, der blöde Hund X(.

Das Problem kenne ich. Wobe ies auf dem heimweg nicht ganz so tragsich ist. aber stell dir das mal vor, du willst frühs zur Uni/Arbeit bist späöt dran und dann darfst du die Strecke der nächsten Haltestelle zurücklaufen.

Ich könnte ein Buch drüber schreiben mit meinen Erlebnissen im ÖPNV.

Meiner Erfahrung nach haben manche ältere Bus- oder auch Straßenbahnfahrer den Ausdruck "Dienstleister" nicht verstanden.

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Das Problem kenne ich. Wobe ies auf dem heimweg nicht ganz so tragsich ist. aber stell dir das mal vor, du willst frühs zur Uni/Arbeit bist späöt dran und dann darfst du die Strecke der nächsten Haltestelle zurücklaufen.

Was du nicht sagst. Es war kurz vor 8:00 Uhr, ich wollte zur Arbeit und musste wegen dem Idioten eine ganze Haltestelle zurücklaufen. Und das in High Heels :devil:.

Ach ja, herzlichen Glückwunsch @kurn!

Alles Gute für dein Mäuschen, Mezoti! :blink:

Bearbeitet von Lairis77
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Wie schön, man trifft hier auf "Kollegen" aus den Printmedien

Ach du auch?! Hättest du ja auch mal im icq erzählen können! ;) Wie dem auch sei. Ich finds zum Kotzen, dass ich um 17.30 Uhr fertig war mit meinen Seiten und bis 22.05 warten musste, bis ich die im ppi sehen und schließlich freigeben konnte - nur weil lächerliche 1800 Seiten im Drucktermin vor meiner Ausgabe lagen!!! Was denken die sich eigentlich mehrere Beilagen im Drucktermin vorzuverschieben und dann ausgerechnet auf einen Dienstag - nur weil Feiertag am Freitag ist!! :wallbash:

Aber egal! Ich hab jetzt Urlaub, ich hab ausgeschlafen, Kaffee im Bett geschlürft und werd heute nur das allernötigste tun - sprich atmen ;)

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TOP: An den blödesten Tagen gibt es manchmal die komischsten Geschichten. Vorhin klingelte es plötzlich an meiner Tür. Ich erwartete niemanden und dachte, komisch, wer da jetzt wohl klingelt. Ich öffnete die Wohnheimtür. Herein kamen ein Mädchen und ein Kerl, vom Alter her würde ich sagen, dass sie Studenten waren. Und sie trugen Fanta-shirts.

"Hallo, wir machen eine promotion-tour für Fanta."

"Aha."

"Du kannst im Internet bei unserem Gewinnspiel mitmachen, dann bezahlen wir dir für ein Jahr die Miete für dein Wohnheim." meinte er. Und sie ergänzte: "Und weil das eine Promotion Tour ist packen wir euch jetzt noch den Kühlschrank voll Fanta." :mrbanana:

Tja. So schnell gehts. Jetzt haben wir hier einen Monatsvorrat an Fanta im Kühlschrank stehen - völlig kostenlos. Leider sind es keine Pfandpflaschen. :ugly:

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FLOP: Die Klausur

Der Bankräuber R überfällt eine Bank. Als er diese nach erfolgreichem Raubzug verlässt kommt zufälligerweise der Polizist P vorbei, der gerade auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ist und noch seine Uniform (samt Waffe) trägt. Der Räuber erblickt den Polizisten, zielt, legt an. Der Polizist zieht ebenfalls, schießt, trifft aber den Bankkunden B, der hinter dem Räuber stand, in den Arm. Der Polizist hat den Kunden gesehen, die Gefahr wahrgenommen, wollte den B aber nicht treffen. Er wusste, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass sein Schuss den Räuber verfehlt. Er schoss dennoch.

Zufälligerweise ist gleichzeitig der Förster F samt Waffe auf einem nahe gelegenen Jägerhochstand. Er beobachtet das Geschehen und sieht, wie P sein Ziel verfehlt und stattdessen den B trifft. Er erkennt, dass P nun unweigerlich Opfer des Räubers werden wird. Deshalb legt der Förster an und erschießt den Räuber, der sofort tot ist.

Lösung:

Der Räuber hat sich eines versuchten Mordes schuldig gemacht. Ein Totschlag wird zu einem Mord, wenn der Totschläger/Mörder durch den Tod eines anderen Menschen eine Straftat verdecken möchte. Ist aber eher irrelevant - der Kerl ist schließlich tot.

Der Förster hat sich nicht des Mordes strafbar gemacht, da seine Tat durch einen Notstand gerechtfertigt war. Er war der einzige, der den Polizisten retten konnte und das einzige verfügbare Mittel war seine Waffe.

Beim Polizist sieht das ganze ein wenig komplizierter aus. Er fand sich einem Angriff gegenüber, den er nur durch schnelles Ziehen der Waffe und Abgeben eines Schusses unterbinden konnte. Ein Erschießen des R wäre also gerechtfertigt gewesen. Dass die Tat schließlich fehlging ist problematisch. Bei der Notwehrlage des Polizisten ist der Schuss eine Notwehrhandlung. Dass dieser schließlich einen anderen trifft ist deshalb irrelevant, da die Notwehrlage das Abdrücken rechtfertigt. Der Polizist hat sich also nicht eines versuchten Totschlages/schwerer Körperverletzung am Bankkunden strafbar gemacht. (ihr dürft das aber nicht falsch verstehen: Auf dem zivilrechtlichen Klageweg kann der Bankkunde Schadensersatz für die erfolgte, aber gerechtfertigte, Körperverletzung einklagen)

Die großen Probleme dieser Klausur:

1.) Ich habe es zeitlich nicht geschafft. Zwar habe ich oben beschriebene Lösungspunkte, aber die Aufgabe ging noch weiter. Wie würden sich die Strafbarkeiten ändern, wenn der Räuber nur eine täuschend echte Spielzeugwaffe bei sich führen würde? Eigentlich gar nicht. Der einzige Unterschied wäre, dass der Räuber nun nicht mehr des versuchten Mordes schuldig wäre - aber völlig irrelevant, da tot. Die Notwehrlage des Polizisten und des F wäre weiterhin begründet, da die Waffe immerhin täuschend echt wahr.

2.) Meine Formulierungen sind erbärmlichst schlecht.

3.) Ich bekomme bestimmt einen Haufen Punkte für meine schlechte Form abgezogen.

4.) Sehr viele Details stimmen nicht.

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