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...von der schönen Bäckerin

Eine Frage bezüglich Ebay


Politicus

Empfohlene Beiträge

Ich habe einen DVD Player bei Ebay angeboten und er wurde auch versteigert. Jedoch hat aufeinmal der vermeintliche Käufer sein Interesse an diesem angebot zurückgezogen und schrieb mir in einer eMail, dass er sich das anders überlegt hat. Da ich zum ersten Mal etwas verkaufe, habe ich wenig Erfahrung diesbezüglich. Weiß jemand von Euch, ob ich den vermeindlichen Käufer mit rechtlichen Schritten "betrafen" kann oder kann ich ihn nur einen negativen Punkt geben?!

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Du selber kannst ihn natürlich nicht "bestrafen" und z.B. mit der Baseballkeule bei ihm auftauchen :D

Trotzdem ist ein Kauf bei Ebay bindend wie ein Kaufvertrag und der Käufer darf nicht einfach zurücktreten. Du hast somit die Möglichkeit, dem Käufer mit deinem Anwalt zu drohen und rechtliche Schritte einzuleiten.

Bevor man soweit geht, sollte man sich aber die Kosten und Konzequenzen überlegen. Wenn es nicht um hohe Beträge geht, würde ich davon absehen und dem Käufer eine schlechte Bewertung geben um andere Ebay - Mitglieder zu warnen.

Du musst damit Rechnen, dass dfer Käufer dir dann frei nach dem Motto "Wie du mir, so ich dir" auch eine schlechte Bewertung gibt, ist mir mal passiert.

Falls es soweit kommt, kann man die Bewertung aber mit einem Kommentar richtigstellen.

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Ja, das ist es - es gibt schon etliche Fälle und da eine Geschäftsabwicklung bei Ebay einem Kaufvertrag gleichzustellen ist, kann man bei Vertragsbruch auch rechtliche Schritte einleiten.

Sinnig ist es, erstmal mit einem Anwalt zu drohen.

Besser ist es, von seinem Anwalt eine Zahlungsaufforderung an dem Käufer schicken zu lassen, dass sollte Wirkung zeigen.

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Ich hab die Erfahrung gemacht, dass wenn ein Käufer die Ware nicht mehr haben will, dann macht es keinen Sinn, ihn damit zu nerven, dass er ja zahlen muss, dass bringt nix!

:(

Du kannst dich natürlich anden zweithöchsten Bieter wenden, doch meistens bekommt man dann nicht ganz so viel! :(

Daher würde ich dir raten, den Artikel wieder einzustellen, am besten so, dass das Angebot am Samstag oder Sonntag ausläuft, da dann viele im Netz sind, und man (meistens) höhere Gebote bekommt.  :)

Den anderen würde ich ein paar mal als unzuverlässigen Bieter anmahnen, irgendwann wird der dann gesperrt.

ansonsten kannst du auch noch von ihm die eBay-Gebühren verlangen!  :smash:

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Genau, nicht gleich mit der GROSSEN KEULE Anwalt oder so  drohen. Wenn der Höchstbietende nicht mehr will(oder kann), die Ware einfach dem Bieter, der dahinter kommt, offerieren. Wenn der auch nicht will, die Ware wieder einstellen und sehen, was passiert. Bietet der vom ersten Mal wieder mit und macht wieder so einen Zirkus(soll schon vorgekommen sein), dann kriegt er wieder eine schlechte Bewertung. Das Spielchen sieht sich eBay eine Weile an und dieser Unzuverlässige wird gebannt.

Gruß, Reinhold, \V/

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Hallo,

ganz wichtig noch als Ergänzung von mir ist es sich die Gebühren bei ebay wiederzuholen, wenn der Käufer nicht kaufen will, dazu zieht man das Mahnverfahren für unzuverlässige Bieter durch. Der Bieter wird verwarnt und Ihr kriegt Eure Gebühren zurück und könnt wieder einstellen, ist meiner Meinugn nach der sauberste Weg, sich nicht lange mit den Leuten rumärgern und denen vor allen Dingen damit zu zeigen, dass es so nicht geht, dass sie einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen haben

Schnelle Hilfe gibt es übrigends hier, da sind meistens eine Menge nette Leute die Eure Fragen beantworten können.

http://cgi3.ebay.de/aw-cgi....suserde

Grüsse

B´elanna

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