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...die romantische Käsekuchenverkostung

Ripping-Software für DAUs


stargather

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Hallo, dieses Thema ist sicher absolut Offtopic in diesem Forum, aber da sich hier so viele Filmfans tummeln könnt ihr mir vielleicht trotzdem helfen:

Kennt ihr eine idiotensichere Software zum erzeugen von DivX oder SVCD Files, bei der man nur die DVD einlegt die Sprache auswählt den Vorgang startet, und nach eineigen Stunden hat man das gerippte File auf der Festplatte?

Ich habe gehört sowas solls geben, bin aber bisher noch nicht drangekommen.

Die Software die ich immer bekommen hatte war mir zu umständlich, da musste man Bild und Ton getrennt in mehreren Schritten bearbeiten und dann zusammenfügen usw.

Wär super wenn jemand einen Tipp hätte

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@stargather

Laut Urheberrechtsgesetz sind Sicherheitskopien auch verboten

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§ 69d Kopierrecht von Computerprogrammen, Sicherheitskopie

Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.

Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Programms Berechtigte kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms geschieht, zu denen er berechtigt ist.

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und noch eins

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2. Bei wirksam kopiergeschützten Werken ist die Privatkopie verboten  

Jedoch treffen sodann die nachfolgenden § 95 ff. UrhG des neuen Urheberrechtsgesetzes folgende drastische und grundlegende Einschnitte in dieses Vervielfältigungsrecht, sofern die Werke mit einem (wirksamen) Kopierschutz versehen sind:

 

Vor § 96 werden folgende §§ 95a bis 95d eingefügt:

§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder

abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder

hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.

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Also ich hab Davideo 3  und bin damit hochzufrieden:

DVD rein, Davideo starten, Zielmedium auswählen (svcd, vcd, divx...) und auf starten klicken.

Also in Divx wandelt mein Computer die Videos schneller als in Echtzeit um und vcd geht noch schneller.

Davideo gibt es legal zukaufen, nur den Patch, dass das Programm kopiergeschützte DVDs auch kopiert, musste man sich runterladen.

Nach dem neuen Gesetz wurde der aber von der Seite genommen.  :(

Aber ich hab ihn  noch vorher runtergeladen.  :D

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@Dtrekky

Interessant, aber mal ehrlich - wen interessiert das.

Es ist leicht, via Gesetzt gewisse Spielregeln zu erteilen, doch wenn keiner der Verantwortlichen darum schert, ob die Masse Regeln einhalten, ist es nur eine Lachnummer auf Papier.

Theoretisch wär es keine große Sache, die Grauzone Raubkopien/Filesharing zu zerschlagen, aber es wird einfach zu wenig unternommen und manchmal blockieren andere Gesetze widerum die Ermittlung derartiger Fälle - schaaaade  :ugly:

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