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Praxisgebühren


Commander Peter Q. Taggert

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Praxisgebühren

Seit dem 1. Januar müssen Sie beim Arzt eine „Eintrittskarte“ lösen. Die Praxisgebühr beträgt zehn Euro und wird grundsätzlich immer bei der ersten Behandlung im Laufe eines Quartals fällig (auch bei einer telefonischen Beratung). Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Hausarzt oder einen Facharzt aufsuchen. Jede weitere Behandlung bei dem entsprechenden Arzt kostet Sie nichts mehr. Wenn Sie einen anderen Arzt aufsuchen, macht das wieder 10 Euro.

Aber es gibt Ausnahmen und sogar Möglichkeiten, bei der Praxisgebühr zu sparen.

Überweisung

Sie müssen zum Beispiel dann nichts zahlen, wenn Sie zu dem neuen Arzt überwiesen werden. Entweder Ihr Hausarzt überweist Sie zu einem Facharzt, oder der Facharzt (bei dem Sie zuerst waren, der also Ihre 10 Euro bekommen hat) überweist Sie zu einem anderen Facharzt oder zu Ihrem Hausarzt! „Wunschüberweisungen“ sind aber nicht möglich, d.h. die medizinische Notwendigkeit muss gegeben sein.

Einige Leistungen beim Facharzt sind aber frei und benötigen keine Überweisung (wie z.B. Krebsvorsorge-Untersuchungen und Ultraschall bei Schwangeren).

Krankenhaus

Auch eine ambulante Behandlung im Krankenhaus sollten Sie auf Überweisung durchführen lassen, sonst wird die Gebühr erneut fällig.

Zahnarzt

Eine Überweisung zum Zahnarzt ist nicht möglich. Die jährliche Kontrolluntersuchung bleibt aber kostenlos. Für den zweiten Besuch im laufenden Kalenderjahr müssen Sie dann aber doch einen 10-Euro-Schein berappen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Diese kosten auch 2004 keine Praxisgebühr. Im Enzelfall müssen Sie aber (wie auch bisher) für die Impfung selbst zahlen.

Die Pille

Rezepte für die Empfängnisverhütung sind nicht von der Zuzahlung befreit. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll die Ausstellung von Pillenrezepten künftig von der Praxisgebühr befreit werden. Ab wann genau, ist noch unklar.

Notfälle

Die Praxisgebühr wird beim kassenärztlichen Notdienst erhoben. Wenn Sie nach einem Unfall oder bei einer akuten Erkrankung aber den Rettungsdienst brauchen, müssen Sie keine Praxisgebühr zahlen.

Kinder

Kinder sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der Praxisgebühr befreit.

Die Praxisgebühren komplett sparen

Das geht nur, wenn Sie am „Hausarztsystem“ Ihrer Krankenkasse teilnehmen. Das bedeutet, dass Sie sich gegenüber Ihrer Krankenkasse verpflichten, nur einen (von Ihnen selbst bestimmten) Hausarzt aufsuchen, der Sie gegebenenfalls an Fachärzte überweist, aber immer „die medizinischen Fäden in der Hand behält“. Dafür bekommen Sie entweder eine Ermäßigung oder Freistellung von der Praxisgebühr, oder einen anderen Bonus. Die genauen Infos dazu bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse.

Quelle www.antennethueringen.de

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Ist doch schön, das Privatpatienten (Beamte, Politiker und "Ähnlches") von Vielem verschont bleiben.

Die ach so gerechte Gurkentruppe aus Berlin hat ja sogar durchgeboxt, dass sie selbst lediglich eine Praxisgebühr von 20€ für´s ganze Jahr zahlen müssen.

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Ist doch schön, das Privatpatienten (Beamte, Politiker und "Ähnlches") von Vielem verschont bleiben.

Nicht jeder Beamte ist privatversichert, hier sollte man mit dem Pauschalisieren vorsichtig sein. Dass Abgeordnete hier anders behandelt werden, ist auch m.E. ein Skandal. Das ändert sich hoffentlich...

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ich halte es ehrlich gesagt für wahrscheinlicher, dass uns der Himmel auf den Kopf fällt, als dass sich irgend ein Abgeordneter auf eine Stufe mit dem Normalbürger stellt und auf seine Vorteile verzichtet.

Zivis müssen übrigens auch keine Praxisgebühr zahlen.

Und wo wir gerade bei Gebühren sind: "vermeidbare" Krankentransporte (soll heißen mit dem Krankenwagen zum Arzttermin fahren, z.B. weil man unbedingt liegen muss) werden i.d.R. von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt, müssen also vom Patienten selbst übernommen werden und DAS geht ins Geld. Hinzu kommen die 10 Euro Praxisgebühr, OBWOHL man den Rettungsdienst in Anspruch genommen hat.

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ich halte es ehrlich gesagt für wahrscheinlicher, dass uns der Himmel auf den Kopf fällt, als dass sich irgend ein Abgeordneter auf eine Stufe mit dem Normalbürger stellt und auf seine Vorteile verzichtet.

Naja, wenn so eine Sache publik wird und in der Öffentlichkeit negative Reaktionen hervorruft, ergibt sich ja u.U. die Gelegenheit für manch Abgeordnenten, die Initiatoren anzugreifen. Natürlich nur getrieben durch das Streben nach persönlichem Nutzen, aber so gleicht sich das ja dann aus ;)

Auch aktuell diese Thematik betreffend: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,281348,00.html

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Von wegen keine 10 Euro bei der halbjährlichen Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt. Pustekuchen. In die Gusche reinschauen ist kostenlos, das stimmt. Sobald aber auch nur ein Gerät zu Surren anfängt, seid ihr den Zehner los. Und ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber die Male bei der meine Zahnärztin mal nichts gefunden hat sind phänomenal rar.

Die Folge davon kann doch nur sein, dass viele zu diesen Kontrolluntersuchungen nicht mehr gehen. Und schon faulen Deutschlands Zähne vor sich hin.

Mich stinkt diese Praxisgebühr so was von an.

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