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mit dem Gütesiegel des Würgers von Wolfenbüttel.

Aus Liebe zum Wald


inanchfe

Empfohlene Beiträge

auch wenn das eigentlich nur die betrifft, die in bayern leben - seit dem 16. november noch bis einschließlich dem 29. november läuft die einschreibungsfrist für ein volksbegehren "aus liebe zum wald" - dabei geht es darum die forstreform der bayerischen staatsregierung mit hilfe eines volksbgehren aufzuhalten ..

und gerade hier kochen deswegen die gemüter ein wenig sehr hoch auch insbesondere da die bayerische staatsregierung einige recht unsaubere aktionen gestartet hat um zunächst die einschreibungen zu unterbinden bzw. zu behindern ...

mich würde interessieren:

1) die die hier im forum sind und in bayern leben, schreibt ihr euch ein?

2) seid ihr für die reform oder dagegen oder ist es euch relativ gleichgültig? oder habt ihr womöglich noch gar nichts davon gehört?

3) da meiner auskunft nach bayern das einzige bundesland ist, das das volksbegehren in dieser form - sprich das volk kann ein gesetz blockieren - in der verfassung hat, würde ich gerne wissen, was ihr alle von dieser möglichkeit der einflussnahme auf die politik bzw. auf die gesetzgebung habt ...

im übrigen enthalte ich mich hier vorerst einer meinung, da ich über die geschichte noch einen bericht schreiben muss und möchte mich da vorher nicht selber beeinflussen, wenn der bericht jedoch fertig ist werde ich ihn hier posten, wenn der cheffe es erlaubt und es gewünscht wird ...

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Ich wohne in Hamburg und hier gint es etwas ähnliches, zum Beispiel wurde erst vor kurzem ein neues Wahlsystem durchgesetzt, daran hat sich der Senat auch gehalten, dann gab es noch eins um die Privatiesirung von Schulen und Wasserwerken zu verhindern aber daran hat sich der Bürgermeister( Carl Friedrich, Freiherr von Beust, genannt Ole) nicht gehalten , weil diese Volksbegehren nicht bindend sind, schade eigentlich.

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weil diese Volksbegehren nicht bindend sind, schade eigentlich.

soweit meine recherchen ergeben haben, sind volksbegehren hier in bayern bindend, das bedeutet, wenn sich ein bestimmter prozentsatz der bevölkerung gegen die forstreform ausspricht, dann muss die regierung sich dem willen des volkes unterwerfen und darf das gesetz nicht verabschieden ...

die krux an der geschichte : damit das volksbegehren überhaupt zustande kommt, müssen sich mindestens 10 prozent der bevölkerung einschreiben... dann kommt es erst dazu .. und diese einschreibungsmöglichkeit, die laut bayerischer verfassung von jeder gemeinde zu gewährleisten ist - im übrigen nach streng strengen richtlinien - hat die bayerische staatsregierung versucht zu torpedieren ...

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