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...empfohlen von Dr. Prof. Prügelpeitsch

Anwalt fordert im Auftrag von René von Bodisco und FedCon 58.000€


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@Utopien: Wir haben ja nicht gesagt das wir (k)einen Anwalt daran arbeiten haben...Aber nur weil ein Anwalt ein Schreiben aufsetzt, das auch ein normaler Mensch aufsetzen kann ist es noch lange nicht bedeutsamer...

Und was den Rechtsschutz angeht: Normalerweise ist Online-Recht nicht in jeder Rechtsschutz mit bei...und die letzten Jahre ging es ja auch immer so...Aber anscheinend scheinen sich hier in Deutschland amerikanische Sitten in Bezug auf das Klagen einzubürgern...

Ausserdem: Nur weil eine Forderung besteht, heißt es 1. noch lange nicht das sie Rechtens ist und 2. das man damit auch eine Klage erwirken kann...Immerhin wird bei Klageeinreichung auch erstmal geprüft ob das Sinn macht...in dem Punkt sind wir ja noch nicht die USA...

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also es macht schon einen unterschied, ob die sehen, dass man einen Anwalt eingeschaltet hat oder nicht. allein aus dem Grund, dass sie sehen, dass TN es jetzt auch ernst meint...

Was Sie sehen, sollen sie sehen, und nicht unbedingt jeder andere... Treknews versucht den Rechtstreit journalistisch und möglichst neutral zu verfolgen. Das heißt nicht, dass Treknews alles preisgeben kann, was das Verfahren angeht. Alle Informationen zur Sache, die Daniel preisgeben will, stehen in den Statements. Den Rest musst du ihm überlassen.

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@ Utopien:

ne ist es nicht. dann muesste man erstmal nachweisen, dass sie den Post auch verfasst hat und das kannst du nicht. Es kann sich jeder unter ihrem account einloggen, der das PW hat...

Dazu müsste aber erst entgegenet werden, dass ihr Account gehackt bzw. missbraucht worden ist. Das wiederum impliziert dann schon fast die Unterstellung, dass wieder einmal Treknews für diesen Hack verantwortlich gemacht werden müsste - immerhin kam ja bereits der Vorwurf, man habe sich einen illegalen Serverzugang zu den Videos verschafft. Warum also nicht auch noch im gleichen Atemzug ein Alibi ins Netz hacken, um im Nachhinein behaupten zu können, dass alles abgesegnet wäre.

Ich bezweifle also, dass es dem Erhalt der ohnehin schon weit heruntergewirtschafteten Glaubwürdigkeit dienen würde, wenn Fr. Scherr plötzlich damit anfängt, entgegen der Zeugenaussagen ihre eigenen Statements zu verleumden.

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wo steht geschrieben, dass du fuer einen Account die Verwantwortung traegst und wo steht, dass du wahre Aussagen treffen musst.

Die kann doch einfach sagen, dass sie da gelogen hat. Sie ist doch nicht verpflichtet die Wahrheit zu sagen, sorry aber nen Forumspost hat bei ner Gerichtsverhandlung null stellenwert.

@polarus

du hast Recht, dass man nicht zahlen muss... dies gilt nur, wenn eine richterliche Unterlassungserklaerung vorliegt.

naja aber wie gesagt, mit den 3 Semestern wollte ich auch nicht ausdruecken, dass ich viel Ahnung habe, sondern, dass es eben nur 3 Semester Nebenfach waren, was ein Witz ist eigentlich ;)

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Hier mal meine Gedanken zu dem Thema!

Ich finde es doch mehr als Befremdlich oder unter Umständen Heuchlerisch, wenn man während der Con die Berichterstattung bis Quasi in die Oortsche Wolke Lobt und dann ein viertel Jahr später sich wie ein Tornado auf dem Camping Platz aufführt.

Die Versechsfachung der Forderung sagt für mich mehr als 1000 Worte und ist nur ein Weiterer Teil der Götterdämmerung des Fandoms.

Zugegeben, als ich die Beiträge als DvD Iso zum Laden sah, hatte ich einwenig Bauchschmerzen, wegen dem Gedanken im Hintergrund, da ja eine Offizielle DvD ja in der Mache ist.

Wie dem auch sei, der Otto Normalverbraucher geht in diesem Moment davon aus, das dies seine Richtigkeit haben dürfte.

Der Image Schaden ist nun mal da! Den kann man nicht wegschlecken. Wenn ich was über die FedCon erfahren habe, so war dies immer über TN geschehen. Ferner ich habe erst über TN erfahren das es diese Con gibt. Und nun will man diese Informationsquelle Trocken legen.

Habe auch über die Jahre die eine oder andere Sache mitverfolgt, wobei man sich immer wieder mit TN in die Haare bekommen hatte. Daher hat diese Sache für mich den Beigeschmack eines zu Statuierenden Exempels.

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wo steht geschrieben, dass du fuer einen Account die Verwantwortung traegst und wo steht, dass du wahre Aussagen treffen musst.

...nur in allen AGB, wenn Du Dich in nem Forum anmeldest. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Du scheinst einfach bei jeder Forenregistrierung oder zu installierenden Software schnell den weiter-Button zu drücken. Ich darf mich wiederholen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

, sorry aber nen Forumspost hat bei ner Gerichtsverhandlung null stellenwert.

Das glauben die Leute von der Fedcon hoffentlich auch...

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sorry aber nen Forumspost hat bei ner Gerichtsverhandlung null stellenwert.

Sorry Utopien, da muss ich Dir widersprechen!

Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass jegliche Form der Äußerung, sei es schriftlich, per Email, per Zeitungsausdruck und auch Äußerungen in einem Forum, und diese insbesondere, da sie durch das Forum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, in einem Gerichtsprozess verwertbar sind und als Beweis vorgelegt werden können!

Wer also glaubt, dass er hier schreiben kann, was er will, ist falsch gewickelt.

Es geht sogar soweit, dass hier geschriebenes, was einen diffarmierenden Inhalt, ganz ergal ob der Schreiber dies wissentlich oder wider besseren Wissens gepostet hat, für eine Anzeige wegen Übler Nachrede / Verleumdung ausreicht, um den Tatnachweis zu führen. Hier ist ja schließlich alles druckbar und auch abspeicherbar.

Also, kleiner Tipp von mir: Überlegt Euch was ihr schreibt und dies gilt nicht nur für die FedCon-Leute, sondern auch für uns alle hier, die mehr oder weniger auf der Seite von TN stehen.

Wir sollten sachlich diskutieren, ohne beleidigend zu werden oder gar etwas zu erzählen, was wir überhaupt nicht belegen können!

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Für Forenbeiträge ist der Admin/Betreiber haftbar. Hat kürzlich ein Gericht entschieden.

Tsja, da der Beitrag definitv nicht mehr da ist (ich habe nochmal alles durchsucht) hilft uns auch das nichts mehr weiter. :wallbash: Ich weiss noch, dass ich mich so gewundert habe, als ich es gelesen habe.

Schade, schade aber es zeigt vielmehr wiedermal dass man auf mündliche bzw. ungenaue schriftliche Absprachen nichts geben kann.

Ich verstehe das ganze Theater immer noch nicht. So wie ich es verstanden habe, sind RvB tatsächliche Kosten in Höhe von 10.000 Euro (Ausleihen von technischem Equipment etc.) entstanden. Es entstehen keine Lohnkosten/Produktionskosten da alle weiteren Mitarbeiter ehrenamtlich arbeiten. Es handelt sich also um kein kommerzielles Projekt in dem Sinne. Er muss also daher kostendeckend arbeiten er darf nicht gewinnorientiert arbeiten oder sehe ich da was falsch ?

Frage mich gerade wie der das finanzamttechnisch regelt. Die Frage ist auch wenn er hier mit derartigen Schadensersatzforderungen an Treknews rangeht, sprich von entgangenem Gewinn von 58.000 Euro spricht wie sich dies mit der quasi Gemeinnützigkeit seines Projektes rechtfertigt ?! Wenn nicht, darf er doch eigentlich keine Mitarbeiter unentgeltlich beschäftigen !

Dies sind so einige Dinge die mir noch zum Thema einfallen.

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Tsja, da der Beitrag definitv nicht mehr da ist (ich habe nochmal alles durchsucht) hilft uns auch das nichts mehr weiter. wallbash.gif I

Wieso? Du kannst doch bezeugen, dass der Beitrag existiert hat und bist nicht mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert (gehe ich jetzt mal von aus^^)....

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@malcom

klar hast du Recht von wegen ABGs u.s.w.

der Punkt ist nur, dass niemand nachweisen kann, dass ich wirklich derjenige bin, der ich zu sein scheine. Dafuer muesste man erstmal die IP Checken, dass wiederrum, bedarf einer richterlichen Anordnung, die wird er fuer solch einen Fall aber nicht geben.

Ich kann doch einfach bei der Anmeldung falsche Daten angeben, von daher ist ein Forumspost nichts wert.

Aus einem ganz anderen Grund noch ist der Forumsbeitrag einfach unwichtig, in den AGBs steht nicht drin, dass man man sich nicht vertun darf und sorry, die Dame oder der Herr kann einfach sagen, dass nach ihrem damaligen Wissenstand der Post korrekt war, sie aber schlicht und ergreifend von Falschen tatsachen Ausgegangen ist.

Wenn ich ein Forum joine lege ich keinen Eid auf die Wahrheit ab... von daher absoluter Bloedsinn.

Ein Richter schreitet dann ein, wenn in einem Forum jemand diffamiert wird, oder Volkshetze etc. betrieben wird.

Wenn ich hier schreibe, dass ich der absolut BESTE bin, dann habe ich schlicht und ergreifend gelogen und keiner kann mir was!!!

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@malcom

klar hast du Recht von wegen ABGs u.s.w.

der Punkt ist nur, dass niemand nachweisen kann, dass ich wirklich derjenige bin, der ich zu sein scheine. Dafuer muesste man erstmal die IP Checken, dass wiederrum, bedarf einer richterlichen Anordnung, die wird er fuer solch einen Fall aber nicht geben.

Ich kann doch einfach bei der Anmeldung falsche Daten angeben, von daher ist ein Forumspost nichts wert.

Aus einem ganz anderen Grund noch ist der Forumsbeitrag einfach unwichtig, in den AGBs steht nicht drin, dass man man sich nicht vertun darf und sorry, die Dame oder der Herr kann einfach sagen, dass nach ihrem damaligen Wissenstand der Post korrekt war, sie aber schlicht und ergreifend von Falschen tatsachen Ausgegangen ist.

Wenn ich ein Forum joine lege ich keinen Eid auf die Wahrheit ab... von daher absoluter Bloedsinn.

Ein Richter schreitet dann ein, wenn in einem Forum jemand diffamiert wird, oder Volkshetze etc. betrieben wird.

Wenn ich hier schreibe, dass ich der absolut BESTE bin, dann habe ich schlicht und ergreifend gelogen und keiner kann mir was!!!

Ein Richter wird eine Aussage die in einem Forum getroffen wurde mit absoluter Sicherheit NICHT als Beweis fuer einen Tatsachenbestand zulassen, nicht einmal Emails ohne Digitale-Signatur sind vor Gericht zulaessig, von Forumsbeitraegen ganz zu schweigen.

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Dafuer muesste man erstmal die IP Checken, dass wiederrum, bedarf einer richterlichen Anordnung, die wird er fuer solch einen Fall aber nicht geben.

Das tolle ist ja, das inzwischen jede Forensoftware IPs loggen kann, sodass die dann Überprüft werden kann. Selbst wenn du also unter falschen Namen was postest kann man dich finden.

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Dafuer muesste man erstmal die IP Checken, dass wiederrum, bedarf einer richterlichen Anordnung, die wird er fuer solch einen Fall aber nicht geben.

Ähhm, Aussage falsch.

Die IP ist zu behandeln wie eine Telefonnummer! Nach dem Telekommunikationsgesetz darf die Polizei Bestandsdaten der Betreiber ohne richterlichen Beschluss abfragen, soweit eine Straftat oder Gefahr für Leib und Leben vorliegt! Bestandsdaten sind die Daten, die der Netzbetreiber braucht, um seine Abrechnungen durchführen zu können. Soll heißen, wer steht hinter der Nummer, die dann und dann online war und damit Kosten verursacht hat!

Ein Richterbeschluss wird nur benötigt, wenn man wissen will, wo der Inhaber der IP überall war, also auf welcher Seite er gesurft hat!

Und damit ist die Rechsstunde für heute beendet. Ist ja auch offtopic.

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@ polarus

ich weiss nicht wo du das her hast aber das ist absoluter Quatsch.

So viel habe ich wirklich mitbekommen in meinem Studium...

die IP ist eben gerade NICHT wie eine Telefonnummer zu behandeln. Die Netzbetreiber duerfen personenbezogene Daten NUR auf richterliche Anordnung rausgeben.... plz nicht so einen quark erzaehlen...

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@Utopien

Ich zitiere mal § 113 TKG

§ 113 TKG - Manuelles Auskunftsverfahren

Absatz2:

Das staatsanwaltschaftliche Ersuchen bzgl. einer festen oder dynamischen IP-Zuordnung zu einer bestimmten Uhrzeit ist als eine Abfrage von Bestandsdaten zu werten. Die bloße namentliche Zuordnung einer IP fällt nicht unter die Aufzählung des § 100g Abs. 3 StPO, weshalb ein richterlicher Beschluss gem. § 100h Abs. 1 i.V.m. § 100b Abs. 1 StPO entbehrlich ist und ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft nach § 113 Abs. 1 TKG ausreicht.

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Die bloße namentliche Zuordnung einer IP

@Deus Irae

Es ist dabei gemeint, dass man den Namen erhält, dem die IP zu einer bestimmten Zeit zugeordnet war. also namentlich benennen. Dann habe ich ja den Namen und die Anschrift.

Das wird im 113 TKG auch noch konkretisiert. Wer es wissen will. Der § ist im Internet zu finden!

Ansonsten ist das hier aus meiner Sicht Offtopic!! Hier in diesem Tread geht es um was anderes.

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@Utopien

Ich zitiere mal § 113 TKG

§ 113 TKG - Manuelles Auskunftsverfahren

Das staatsanwaltschaftliche Ersuchen bzgl. einer festen oder dynamischen IP-Zuordnung zu einer bestimmten Uhrzeit ist als eine Abfrage von Bestandsdaten zu werten. Die bloße namentliche Zuordnung einer IP fällt nicht unter die Aufzählung des § 100g Abs. 3 StPO, weshalb ein richterlicher Beschluss gem. § 100h Abs. 1 i.V.m. § 100b Abs. 1 StPO entbehrlich ist und ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft nach § 113 Abs. 1 TKG ausreicht.

Sorry, hatte das Wort Kommentar vergessen. Der Text ist nicht aus § 113 sondern aus einem Kommentar zu 113.

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Ich weiß auch nicht, wieso sich das jetzt so verfransen muss :rolleyes:

Nach wie vor halte ich Belannas Beobachtung für sehr wertvoll, da sie die Tatsache Unterstreicht, dass die erfolgte Berichterstattung im Zeitraum vor den Anschuldigungen von der Pressebetreuerin 1. zur Kenntnis genommen 2. geduldet und 3. positiv anerkannt wurde. Entsprechend sollte diese Information nicht unter den Tisch fallen - ob die Gegenseite die Aussage abstreiten und sich damit einen Gefallen tut (oder nicht), ist zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar.

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Ich weiß auch nicht, wieso sich das jetzt so verfransen muss :rolleyes:

Nach wie vor halte ich Belannas Beobachtung für sehr wertvoll, da sie die Tatsache Unterstreicht, dass die erfolgte Berichterstattung im Zeitraum vor den Anschuldigungen von der Pressebetreuerin 1. zur Kenntnis genommen 2. geduldet und 3. positiv anerkannt wurde. Entsprechend sollte diese Information nicht unter den Tisch fallen - ob die Gegenseite die Aussage abstreiten und sich damit einen Gefallen tut (oder nicht), ist zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar.

@doc

klar, aber das Problem ist, dass ich natürlich auch nicht auswendig gelernt habe was sie im Einzelnen geschrieben hat und daher nur noch vage Informationen geben kann. Sicher kann ich sagen, es gab einen Verweis auf die Berichterstattung und dieser war positiv. Dieser Verweis erfolgte VOR der Erstellung und Veröffentlichung des DVD Images. Ich glaube damit hat letztendlich der ganze Ärger angefangen, da erst ab da die Herren auch begriffen was dort eigentlich geleistet wurde in der kurzen Zeit.

Andernorts brauchte man bisher für die Erstellung der offiziellen DVD immer knapp ein halbes Jahr. Sicher bietet die offizielle DVD mehr. Jedoch bin ich immer noch der Meinung, gäbe man dem Treknews Team ein halbes Jahr und das Equipment, ich wäre gespannt was dann dabei rauskäme :thumbup:

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