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...Arroganz durch Kompetenz

Anwalt fordert im Auftrag von René von Bodisco und FedCon 58.000€


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Das war allen klar dass es nur ums Geld ging. Was genau geschah kann kaum einer noch sagen. Aber dass seitens der Kläger Seite nicht mal ein Wort der Entschuldigung kam, an Daniel persönlich oder öffentlich..............schreibe ich besser nicht, denn es ist reich an farbigen Metaphern.

Bearbeitet von CptJones
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Erst mal: Welcome Back!

Frage mich was zukünftig noch alles kommt.

Hab nach all den Jahren den Eindruck, dass die FedCon-Orga ein geniales Talent hat, sich selbst zu torpedieren, wenn irgendwie TN im Spiel ist (Activision-Stand, Schlammschlacht als Patrick Stewart als Galileo-Gast verkündet wurde, Vorwurf elektronischen Diebstahls, ...).

Es gab in dem Fall zwar eine Entschuldigung aber nur eine eher dahingerotzte ohne Schuldeingeständnis. Und das auch nur gegenüber den Usern, die man im OSTFC-Forum gesperrt hatte, weil sie von der "Parteilinie" abwichen. Komischer Zufall auch, dass das dann genau im Vorfeld des Verkaufsstarts von deren DVD passierte. :rolleyes:

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  • 2 Jahre später...

http://www.sf-radio.net/webbeat/intern/mel...,1,15937,00.php

http://www.zukunftia.de/3907/unser-underwa...ews-and-anwalt/

Mal abgesehen davon, dass Herr Kladingens auch schon mal spaßigere Clowns frühstücken konnte, habe ich das Gefühl, dass kaum jemand die Stellungnahme von Daniel gelesen oder verstanden hat, sich aber jeder erstmal als Volljurist aufspielen muss.

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Na ja ist keine einfache sache wenn man begriffe wie Marke, Werktitel und diverse andere Dinge in einen Topf wirft. Schreiben ja gerne dass man einen generischen Begriff wie 'Scifinews' nicht schützen könnte - das mag eventuell auf eine Textmarke zutreffen, hat mit einem Werktitelschutz aber so viel zu tun wie Äpfel mit Birnen.

Um das mal praktisch zu halten: ich kann mir nicht einfach euro-sport.de holen und darauf ne Sportseite veröffentlichen wenn es ein anderes Angebot namens „Eurosport“ schon länger gibt. Dürfte relativ einleuchtend sein. Werktitelschutz hat auch nichts mit einer Markeneintragung zu tun – da sind in der Tat viele begriffe nicht schutzfähig (z.B. der ehemalige name des Senders 'Syfy' der früher 'Scifi' hieß). Werktitel hingegen können und müssen sogar auch generisch schützbar sein, sonst gäbe es hunderte Magazine die sich Süddeutsche Zeitung nennen.

Grundlegend gilt bei Domains "first come, first serve" - aber nur solange dies eben nicht Rechte von Dritten (in diesem Fall meine Rechte) verletzt. Wenn diese Werktitel Unterscheidungskraft besitzen und die Domain mit diesem Werktitel verwechslungsfähig ist, kann die Benutzung dieser Domain untersagt werden. Und dass eine Verwechslungsgefahr vorliegt ist ja offensichtlich. Nachdem man mir nach zahllosen Mails und Chats irgendwann sagte „belästige mich nicht weiter“ blieb halt nur der Anwalt… nicht unbedingt die idealste Lösung :( Was mich an der ganzen Sache am meisten stört ist, dass der ganze heckmeck eigentlich völlig überflüssig ist. Man registriert sich nicht Domains die ähnlich wie die der Konkurrenz lauten – einerseits aus dem rechtlichen Aspekt heraus, aber hauptsächlich, weil sich so etwas einfach nicht gehört.

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aber hauptsächlich, weil sich so etwas einfach nicht gehört.

...sehe ich genauso - das hat doch eigentlich keine etablierte Seite nötig, genauso, wie man bei solchen Konflikten nicht einfach den Kontakt abreißen lässt und sich dann wundert, dass die Gegenseite mangels Alternativen den Rechtsweg eingeschlagen hat.

Ganz unabhängig von der Geschichte finde ich es auch ärgerlich, dass z.B. gekündigte Domains mehr oder weniger automatisiert von irgendwelchen Agenturen übernommen werden. So wollte ich auch mal eine Domain übernehmen, nachdem ein Bekannter im Netz diese als "demnächst frei" angeboten hat. Dummerweise hat er mich vergessen, so dass die Domain deswegen an eine Agentur gegangen ist. Ich selbst habe auch schon mal eine Domain gekündigt, welche danach nicht frei wurde, sondern ebenfalls automatisiert von irgendwelchen Domainparkern abgegriffen wurde.

Sicher mag das legal sein, aber dieses unnötige Horten finde ich trotzdem zum kot***.

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Bin persönlich von der Rückmeldung auf SF-Radio erstaunt. Im JULI hat man angeblich einer Übertragung zugestimmt, bis Anfang SEPTEMBER habe nichts davon erfahren. Wegen der Urlaubszeit? Bleibt die Möglichkeit, dass der ADMIN-C seine Pflichten vernachlässigt hat und/oder die Unwahrheit wiedergegeben hat. Dann wäre der ja auch der Ansprechpartner in Sachen Kostenerstattung für den Verein, nicht Spenden von Usern.

Es fand umfangreiche Kommunikation mit dem ADMIN-C (der ist nach den Richtlinien der Denic für sowas zuständig) statt, der stets angab mit dem SF-Radio Vorstand im direkten Kontakt zu sein. Eine kleine Übersicht:

25.06.2011 – Anfrage an den ADMIN-C mit der Bitte zur Übertragung der Domain

05.07.2011 – Nachfrage beim ADMIN-C da keine Antwort erfolgte

05.07.2011 – Antwort des ADMIN-C und der Frage warum diese zu Übertragen sei

06.07.2011 – Antwort an den ADMIN-C mit dem Hinweis dass die Gründe üblicherweise bekannt sein dürften

10.07.2011 – Anfrage beim ADMIN-C zum Status der Domain

  • ADMIN-C teilt mit, dass ein Kaufangebot seitens des Vereins gewünscht ist
  • Ich teile mit dass ich zu keinem Kauf bereit bin, für den Übertragungsaufwand jedoch bereit bin 100 Euro zu begleichen
  • ADMIN-C gibt an, das besprochene weiterzuleiten
18.07.2011 – Nachfrage beim ADMIN-C bzgl. der Domain

20.07.2011 - Hier hat angeblich der Vorstand entschieden dass 100€ ok sind

27.07.2011 – ADMIN-C teilt mit: „Der Vorstand diskutiert nach wie vor rum. Wenn es da klares gibt, melde ich mich.“

05.08.2011 – Ich übersende dem ADMIN-C via E-Mail und FAX stellvertretend für den OWNER-C einen Schriftsatz der die Freigabe der Domain bis zum 13.08.2011 23:59 Uhr fordert, nehme auf § 5 Abs. 3 MarkenG Bezug und setze ADMIN- und OWNER-C davon in Kenntnis, dass ich zur Wahrung meiner Interessen bei Verstreichen der Frist anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen werde.

06.08.2011 – Der ADMIN-C teilt mit: Der Schriftsatz ist eingegangen und wird an den OWNER-C weitergeleitet. Dazu wörtlich:

  • „Zudem werde ich dem Verein raten, die Frist wirkungslos verstreichen zu lassen und sehe keinen Bestand.“
  • „Generell möchte ich von dir künftig dann nicht mehr geschäftlich belästigt werden.“
  • „Du hörst dann wie gesagt vom Vorstand.“ (was nicht erfolgte)
13.08.2011 - die Frist ist abgelaufen. ich warte bis zum...

30.08.2011 - ...wo ich mich an meinen Anwalt wende.

Für mich ist auch verwunderlich, dass 100 Euro jetzt als 'Freundschaftspreis' bezeichnet werden. Im Schriftverkehr mit meinem Anwalt wurde sich noch darüber beklagt, dass der festgelegte Streitwert der die Anwaltskosten verursacht hat, ja vieeeel zu hoch sei, weil so eine Online-Rating Seite nur einen supergeringen Wert für die Domain ausgewiesen hat. Entweder oder.

Wenn der Verein da jetzt auf den Kosten sitzen bleibt wäre ich auch verärgert, müsste aber doch klar sehen, dass die Kosten an den Admin-C weiterzureichen wären, der sich offenbar nicht drum gekümmert hat. Ich bin auch vollends der Meinung, dass der ganze Mist vermeidbar gewesen wäre - bin jedoch mit meinen Anfragen und Angeboten nur gegen eine Wand gelaufen. Am Schluss hieß es "belästige mich nicht".

Man kann natürlich was den Anspruch auf den Werktitelschutz gern anderer Meinung sein, hätte dann aber auch konsequenterweise darauf verzichten können, einen strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten zu erstatten. Zu befürchten hätte man nichts gehabt, weil selbst bei einer Klageerhebung das Urteil zu eigenen Gunsten gefallen wäre. Man hätte nicht einmal einen Anwalt gebraucht wenn die Lage so eindeutig ist. Natürlich nur wenn man im Recht wäre. Ich schmeiß knapp 780€ ja auch nicht einfach so aus dem Fenster weil ich gerade Lust dazu habe.

Um das nochmal klarzustellen: Ein Aufforderungsschreiben eines Anwalts hat nichts mit einer Klage zu tun. Es geht auch nicht um eine eingetragene Marke sondern um einen Werktitelschutz. Werktitel (damit ist kein abgeschlossenes 'Werk' o.Ä. gemeint) sind Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Als „sonstigen vergleichbaren Werke“ können beispielsweise Internetdomains, die Titel von Computerprogrammen oder Datenbanken geschützt sein.

Diese sog. Werktitel MÜSSEN generisch schützbar sein. Auch tendenziell beschreibende Titel mit schwacher Unterscheidungskraft sind schutzfähig. Hier trägt die Rechtsprechung dem Umstand Rechnung, dass Titel GRUNDSÄTZLICH dazu tendieren, beschreibend zu sein, wie beispielsweise die Titel von Tageszeitungen. (Süddeutsche Zeitung, Hamburger Anzeiger, Eurosport, Autonews, Auto Motor Sport).

Ein Schutz dieser Bezeichnung entsteht durch die Benutzungsaufnahme. (Dies kann selbst durch eine reine Ankündigung sein.) Ich verwende "Scifinews" seit 2004 z.B. für unser Forum, die Sendungen "Scifinews TV" oder "Scifinews TV LIVE!". Auch wurden im Laufe der Jahre immer wieder Redaktionelle Inhalte direkt unter der TLD scifinews.de bereitgestellt. Ein Beispiel wie der exklusive Inhalt zum möglichen Halo Kinofilm wurde hier schon genannt.

SF-Radio hat die Domain nach eigenen Angaben erst 2007 registriert und auch dann nicht für ein eigenes Angebot unter diesem Namen genutzt sondern lediglich auf das bestehende umgeleitet - somit fällt auch etwaiger Werktitelschutz für SF-Radio weg.

Grundlegend gilt bei Domains "first come, first serve" - aber nur solange dies eben nicht Rechte von Dritten (in diesem Fall meine Rechte) verletzt. Wenn diese Werktitel Unterscheidungskraft besitzen und die Domain mit diesem Werktitel verwechslungsfähig ist, kann die Benutzung dieser Domain untersagt werden. Und dass eine Verwechslungsgefahr bei zwei Angeboten zum Thema Science Fiction vorliegt, ist offensichtlich.

Mein Vorschlag an den Verein der SF-Radio trägt ist ganz eindeutig: Wenn die Kosten für Euch entstanden sind weil eure Entscheidung über Monate hinweg nicht an mich weitergegeben wurde, solltet ihr diejenigen die dies verursacht haben in Haftung nehmen. Ich hatte euch weiterhin 100€ angeboten, die wolltet ihr nicht. Schade.

Was mich an der ganzen Sache am meisten stört ist, dass der ganze Heckmeck eigentlich völlig überflüssig ist. Man registriert sich nicht Domains, die ähnlich wie die der Konkurrenz lauten – einerseits aus dem rechtlichen Aspekt heraus, aber hauptsächlich, weil sich so etwas einfach nicht gehört. Wenn dann nach MONATEN irgendwann kein anderer Weg mehr bleibt als ein Anwalt ist das nicht etwa unfair, überraschend oder gar böswillig - es ist der einzige verbleibende Option. Den Streitwert hatte ich so gering wie nur möglich gewählt.

An dieser Stelle nochmals - wie auch schon im ersten Schreiben meines Anwalts - mein großes Bedauern über die Notwendigkeit einer anwaltlichen Abmahnung.

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  • 2 Monate später...

Wie ist eigentlich die Sache mit der Forderung von RvB damals ausgegangen ?

Schaue mir gerade nochmal alte DVD´s von früheren Fedcons an und ehrlich gesagt ist ggü. den neuen keine so deutliche Verbesserung vorhanden.

Teilweise finde ich die Schnitte der Panels bei den neuen DVD´s schon recht übel.

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Soweit ich mich erinnere, wurden als logische Konsequenz der peinlichen Ereigniskette alle Forderungen gegenüber TN bzw. DR fallen gelassen, was dann wohl auch das Ende der Zusammenarbeit/Berichterstattungen mit bzw. von der FedCon bedeutete. Ich meine, dass es dazu auch mal ein abschließendes Statement im OSTFC Board gab, welches sich einerseits für die Umstände entschuldigt hat, andererseits jedoch zwischen den Zeilen durchsickern ließ, dass man sich in der Sache prinzipiell immer noch im Recht sieht. Letztendlich sind die vielleicht eher doch etwas zähneknirschend zurück gerudert^^

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Soweit ich mich erinnere, wurden als logische Konsequenz der peinlichen Ereigniskette alle Forderungen gegenüber TN bzw. DR fallen gelassen, was dann wohl auch das Ende der Zusammenarbeit/Berichterstattungen mit bzw. von der FedCon bedeutete. Ich meine, dass es dazu auch mal ein abschließendes Statement im OSTFC Board gab, welches sich einerseits für die Umstände entschuldigt hat, andererseits jedoch zwischen den Zeilen durchsickern ließ, dass man sich in der Sache prinzipiell immer noch im Recht sieht. Letztendlich sind die vielleicht eher doch etwas zähneknirschend zurück gerudert^^

Danke Dir !

Habe es nochmal nachgelesen und mich wieder erinnert.

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