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Bundestag verabschiedet Gesetz für Web-Sperren


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so oder so im zweiten Semester muss man das was hier verlangt wird können. Ansonsten hat man das falsche Fach gewählt.

Achja .. was hab ich Tvaloks niveauvolle Argumentationen in der letzten Zeit vermisst.

Ein Zweitsemestler soll das schaffen, was sogar Volljuristen in Atem hält, ansonsten hätte er das falsch Fach gewählt.

Geil!

@Doc

Ich weiß nicht, wie maßgeblich für das weitere Fortkommen innerhalb des Studiums die Hausarbeit ist, aber sollten explizit daran notwendig Seminarscheine oder Ähnliches hängen, hielte ich eine eingeplante, massive Überforderung schon für problematisch.

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@Deus Irae:

Diese Aufgabe ist alles andere als überfordernd. Hier wird auch nichts gefordert, was nur ein Volljurist angeblich können solle. Hier wird schlicht und ergreifend die "Technik" abgefragt. Benutzt der Student den richtigen Stil? Ist er in der Lage Argumentationsketten sinnvoll aufzubauen? Richtige Zitiertechnik? Vernünftige und sinngebende Verweise? Grundlagenwissen?

Tut mir leid aber derartige Arbeiten werden bereits von Anwärtern des gehobenen Dienstes erwartet - deswegen ist ganz klar - Jura im Zweitsemester muss sowas leichtes hinbekommen.

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Ach der liebe Deus hat natürlich, wie von allen Sachen, Ahnung...

Mal ehrlich: Die Hausarbeit muss im Fach Staatsrecht II (laut Link) geschrieben werden. Ich denke, wenn man Staatsrecht II gehört hat, sollte man schon genug wissen um ein bißchen über Art. 5 und 10 GG zu schreiben. Ich verstehe da das Geheule nicht so ganz.

Sicherlich ist ZugErschwG kein schönes Thema, zu dem es auch kaum bis gar nichts an Literatur gibt, allerdings ist es hier keine unmögliche Aufgabe.

Es kommt da aber natürlich drauf an wie der Prof die Arbeiten bewertet bzw. was seine Vorstellungen diesbezüglich sind. Ist er da streng, dann ist die Aufgabenstellung natürlich überzogen, wenn er aber von den Studenten nur sehen will, dass sie sich ernsthaft mit dem Thema auseinander setzen und etwas Originalität zeigen, halte ich es für legitim.

Desweiteren gibt es in der Rechtswissenschaft nicht "nur eine Lösung", so gesehen dürfte es kein Problem sein, wenn man seine Hausarbeit gut strukturiert und begründet; da gebe ich TValok recht. Das sollte dann zum Bestehen reichen. Da hilft der Sachverhalt auch, der ja schon tw. die Richtung vorgibt, die man mal genauer betrachten sollte.

Bearbeitet von Captain Fleming
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Diese Aufgabe ist alles andere als überfordernd. Hier wird auch nichts gefordert, was nur ein Volljurist angeblich können solle. Hier wird schlicht und ergreifend die "Technik" abgefragt. Benutzt der Student den richtigen Stil? Ist er in der Lage Argumentationsketten sinnvoll aufzubauen? Richtige Zitiertechnik? Vernünftige und sinngebende Verweise? Grundlagenwissen?
Achso, schuldigung. Dann habe ich wohl was falsch verstanden. Der Inhalt war also bei den Hausaufgaben egal.

Sorry, aber das ist leider totaler Schwachfug!

Mal ehrlich: Die Hausarbeit muss im Fach Staatsrecht II (laut Link) geschrieben werden. Ich denke, wenn man Staatsrecht II gehört hat, sollte man schon genug wissen um ein bißchen über Art. 5 und 10 GG zu schreiben.
Selbst wenn man StaatsR II schon gehört hat ist diese Aufgabe keinesfalls leicht. Und die Ferienhausarbeit wird leider verfasst, bevor man den Stoff gehört hat.

Desweiteren gibt es in der Rechtswissenschaft nicht "nur eine Lösung", so gesehen dürfte es kein Problem sein, wenn man seine Hausarbeit gut strukturiert und begründet; da gebe ich TValok recht.
Eben nicht. Es kommt auf die Begründung an, richtig. Aber wenn man von der herrschenden Meinung abweicht, dann hat man echt viel zu begründen damit das glaubhaft rüberkommt. Und wenn es keine herrschende Meinung gibt?? Wie in diesem Fall.

Grundsätzlich ist das abfertigen einer solchen Arbeit bereits Thema im Abitur, d.h. die Studenten müssten schon im ersten Semester die Theorie beherschen, wie man eine Facharbeit ausarbeitet.
Beim besten Willen, aber auch das ist wieder Schwachfug! Ein Jurastudent wird zum Studienanfang mit vielen Arbeitstechniken konfrontiert, die er aus der Schule nicht kennt. Die Juristerei ist sogar eine Wissenschaft, mit der der Schüler niemals Kontakt hat.

Der Rest wurde dann während dem Studium näher gebracht und vor allem das Verwaltungsrecht gehört mit zu den einfacheren Gebieten.
Die HA hat leider nichts mit dem Verwaltungsrecht am Hut...

so oder so im zweiten Semester muss man das was hier verlangt wird können. Ansonsten hat man das falsche Fach gewählt.
Die ersten fünf Semester sind Grundstudium. Wer soll nach dem 2. Semester sowas schon können?

Ich möchte es gerne noch mal sagen: Diese Aufgabe ist quasi der faustische Kern unseres GG. Es geht für den Studenten nicht darum, ein Standartwerk zu verfassen. Vielmehr wird hier der Student vor die gleichen grundrechtlichen Fragen gestellt wie der Richter beim BVerfG. Man muss hier quasi scheitern, da bei der Beurteilung dieses Sachverhaltes alle bisherigen Entscheidungen über die Einschränkung von Grundrechten (egal welcher Art und egal welchen Rechts) zu beachten sind und in diesem Rahmen zu urteilen ist. Laut Aufgabenstellung soll man sich auf die beiden Artikel 5 und 10 beschränken. Dies wird aber nicht möglich sein weil das Problem einfach zu komplex ist und deshalb die gesamte Gesetzesdogmatik erfasst und durchdacht werden muss. Genau so gut kann man einem Physikstudenten die Aufgabe geben, das Graviton zu finden. Das Handwerkszeug hat er - eurer Meinung nach - ja schon in der Hand.

Diese Aufgabe ist wohl eher etwas für einen Zweitsemesterstudenten.

Auch bitte ich euch zu beachten, dass man eine persönliche Meinung über die Thematik schnell fällen kann und auch jeder hier getan hat. Aber im juristischen Gutachten ist das nicht gefragt. Vielmehr geht es um kalte wissenschaftliche Korrektheit: Das Ergebnis ist einem am Anfang völlig unbekannt. Als Jurastudent ist man aber nur in der Lage, einen Fall zu lösen, den es in ähnlicher Konstellation schon einmal gab. Zumindest bedarf es einer höchstrichterlichen Entscheidung, an der sich ein Student orientieren kann. Ansonsten kann er die ihm gestellte Aufgabe nie und nimmer lösen.

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Selbst wenn man StaatsR II schon gehört hat ist diese Aufgabe keinesfalls leicht. Und die Ferienhausarbeit wird leider verfasst, bevor man den Stoff gehört hat.

Lesen müsste man können... da steht eindeutig Sommersemester 2009 und Abgabe ist der 19.8., also werden die Jurastudenten sehr wohl die Veranstaltung gehört haben.

Eben nicht. Es kommt auf die Begründung an, richtig. Aber wenn man von der herrschenden Meinung abweicht, dann hat man echt viel zu begründen damit das glaubhaft rüberkommt. Und wenn es keine herrschende Meinung gibt?? Wie in diesem Fall.

Wo hast du denn diesen Unfug her? Uns hat man sehr wohl beigebracht, dass man wenn man es gut begründet, dass es reicht. Und selbst wenn wie du es beschreibst keine herrschende Meinung gibt, ist es ja umso leichter eine eigene Begründung zu finden, da man ja nicht an bereits vorgebenen gebunden ist. Außerdem dachte ich, dass Richter schon in der Lage sein sollten auch eigene Urteile zu treffen. Es soll ja nicht sein, dass man sich immer sklavisch an bereits vorgebeben Dinge halten muss, ist auch nicht immer möglich, denn wie die Zeit sich verändert, so ändert (bzw. muss) sich auch die Rechtsprechung (ändern). Da ist diese HA schon mal ein Anfang, wann denn sonst??

Sollte dies nicht so sein, so muss ich mir doch ernsthaft Sorgen um unsere Judikative machen...

Beim besten Willen, aber auch das ist wieder Schwachfug! Ein Jurastudent wird zum Studienanfang mit vielen Arbeitstechniken konfrontiert, die er aus der Schule nicht kennt. Die Juristerei ist sogar eine Wissenschaft, mit der der Schüler niemals Kontakt hat.

Da gebe ich dir teilweise recht, allerdings hat man auch an der Schule bereits eine wissenschaftliche Arbeit (bei uns hieß das noch Facharbeit) anfertigen müssen, auch wenn zugebenermaßen auf ein sehr niedriges Niveau.

Auch bitte ich euch zu beachten, dass man eine persönliche Meinung über die Thematik schnell fällen kann und auch jeder hier getan hat. Aber im juristischen Gutachten ist das nicht gefragt. Vielmehr geht es um kalte wissenschaftliche Korrektheit: Das Ergebnis ist einem am Anfang völlig unbekannt. Als Jurastudent ist man aber nur in der Lage, einen Fall zu lösen, den es in ähnlicher Konstellation schon einmal gab. Zumindest bedarf es einer höchstrichterlichen Entscheidung, an der sich ein Student orientieren kann. Ansonsten kann er die ihm gestellte Aufgabe nie und nimmer lösen.

Es hat hier niemand gesagt, dass der Student eine eigene Meinung schreiben soll. Im Gegenteil persönliche Meinung oder irgendwas in dieser Richtung sind in einer rechtswissenschaftlichen Arbeit ein absolutes No-Go. Allerdings ist ein Student hoffentlich sehr wohl in der Lage eine eigene Begründung aufzustellen, auch wenn es hier sicherlich schwieriger ist, da er hier nicht auf die Rechtsprechung zurückgreifen kann und da sehe ich ehrlich gesagt auch die Hauptaufgabe dieser HA, die den Studenten zeigen soll, auch selbst "aktiv" zu werden.

P.S.: Sicherlich ist die HA keine leichte Aufgabe, aber wie gesagt es hängt zum Teil davon ab, was der Prof sich durch diese Aufgabenstellung erhofft und dementsprechend bewertet. Da wir das hier nicht wissen, ist die Diskussion relativ sinnlos und zu spekulativ.

Bearbeitet von Captain Fleming
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Lesen müsste man können... da steht eindeutig Sommersemester 2009 und Abgabe ist der 19.8., also werden die Jurastudenten sehr wohl die Veranstaltung gehört haben.

Wo hast du denn diesen Unfug her?
Mein guter Captain Flemming... leider studiere ich Jura und bin gerade mit dem 2. Semester fertig und schreibe in wenigen Tagen auch meine Hausarbeit über Grundrechte.

Ich schreibe also in den Ferien eine Hausarbeit für einen Schein im nächsten Semester. Es stimmt schon so, wie ichs gesagt habe.

allerdings hat man auch an der Schule bereits eine wissenschaftliche Arbeit (bei uns hieß das noch Facharbeit) anfertigen müssen, auch wenn zugebenermaßen auf ein sehr niedriges Niveau.
Ich habe versucht darzulegen, dass Arbeiten in der Schule nichts mit juristischen Arbeiten gmein haben. Und wirklich gar nichts.

P.S.: Sicherlich ist die HA keine leichte Aufgabe, aber wie gesagt es hängt zum Teil davon ab, was der Prof sich durch diese Aufgabenstellung erhofft und dementsprechend bewertet.
Da ich Jurastudent bin kann ich dir sagen: Professoren können nur fragen verlangen die die Studenten auch beantworten können. In der Schule konnte man dir ja auch keine Aufgabe stellen für die dir das Wissen fehlte, um dann die Anforderungen so weit runterzuschrauben, dass du es hinbekommst. Dann bleibt jeder Lerneffekt aus.
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Mein guter Captain Flemming... leider studiere ich Jura und bin gerade mit dem 2. Semester fertig und schreibe in wenigen Tagen auch meine Hausarbeit über Grundrechte.

Ich schreibe also in den Ferien eine Hausarbeit für einen Schein im nächsten Semester. Es stimmt schon so, wie ichs gesagt habe.

Das ist schön, dass es bei dir so ist, aber wie erklärst du dir dann bitte schön, dass es sich hierbei um eine Veranstaltung aus dem Sommersemester handelt, aber der Abgabetermin nach dem Sommersemester ist?

Sry, aber diese Tatsache umgehst du hier leider.

Ich habe versucht darzulegen, dass Arbeiten in der Schule nichts mit juristischen Arbeiten gemein haben. Und wirklich gar nichts.

Habe ich auch nicht anders behauptet. Allerdings sollte man auch in einer juristischen HA die einfachsten wissenschaftlichen Techniken drauf haben wie richtiges zitieren und dies ist gerade bei einer juristischen HA wichtig.

Da ich Jurastudent bin kann ich dir sagen: Professoren können nur fragen verlangen die die Studenten auch beantworten können. In der Schule konnte man dir ja auch keine Aufgabe stellen für die dir das Wissen fehlte, um dann die Anforderungen so weit runterzuschrauben, dass du es hinbekommst. Dann bleibt jeder Lerneffekt aus.

Es wird auch nicht besser, in dem immer wieder betonst, dass du Jurastudent bist. Auch ich verstehe etwas Jura, auch wenn ich nicht den klassischen Weg eingeschlagen habe.

Auch kannst du nicht mit Gewissheit sagen, was die Studenten des Prof dort wirklich gelernt haben, vllt. wurde ja das Thema ZugErschwG ja mal angesprochen.

Btw.: Das Kernthema ist immer noch Art. 5 und Art. 10 GG.

Bearbeitet von Captain Fleming
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@Doc

Ich weiß nicht, wie maßgeblich für das weitere Fortkommen innerhalb des Studiums die Hausarbeit ist, aber sollten explizit daran notwendig Seminarscheine oder Ähnliches hängen, hielte ich eine eingeplante, massive Überforderung schon für problematisch.

Da wir das nicht wissen, kann man das auch nur schlecht kommentieren. Ich gehe davon aus, dass es dabei nicht um Leben und Tod geht, aber wie du sagst - wir wissen es nicht. Ein wenig erinnert das an diese eine Studie, in der ermittelt wurde, dass eine Person von so-und-so viel Kohle (sehr wenig) im Monat leben kann. Quasi Alles echauffierte sich erstmal unabhängig von der Tatsache, dass die Zahlen alt sind und nie irgendwelche, künftigen Sozialleistungen etc. diktieren sollten. Manches entschärft sich also erst auf dem zweiten Blick^^

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@Doc & Deus

Auch die Juristen sammeln fleißig Scheine. Für einen Schein in Staatsorder beispielsweise muss man eine Hausarbeit und eine klausur ablegen. Aus den beiden Noten wird dann die Note des Scheins ermittelt. Aber man muss beides bestehen. Diese Hausarbeit ist deshalb für die Studenten Pflichtprogramm und keine Übung.

@Captain Fleming

Das ist schön, dass es bei dir so ist, aber wie erklärst du dir dann bitte schön, dass es sich hierbei um eine Veranstaltung aus dem Sommersemester handelt, aber der Abgabetermin nach dem Sommersemester ist?

Sry, aber diese Tatsache umgehst du hier leider.

Oh. Das habe ich gar nicht gesehen. Somit haben die Studenten bereits das Semester Staatorder hinter sich, aber ich bleibe dabei: die Aufgabe ist einfach zu happig.

Allerdings sollte man auch in einer juristischen HA die einfachsten wissenschaftlichen Techniken drauf haben wie richtiges zitieren und dies ist gerade bei einer juristischen HA wichtig.
Das stimmt schon, aber andersrum ist es eben auch so, dass allein eine Arbeit mit schönen Zitaten keinesfalls gut sein kann. Und die erwarteten mehr als 50% fürs Bestehen kann man damit sicherlich nicht erreichen.

Es wird auch nicht besser, in dem immer wieder betonst, dass du Jurastudent bist.
Habe ich zwar nur 2 mal getan, aber was solls?

Auch ich verstehe etwas Jura, auch wenn ich nicht den klassischen Weg eingeschlagen habe.
BWLer? Politikwissenschaftler? Letztere haben ja auch Staatsorder.

Auch kannst du nicht mit Gewissheit sagen, was die Studenten des Prof dort wirklich gelernt haben, vllt. wurde ja das Thema ZugErschwG ja mal angesprochen.
Vielleicht wurde es mal angesprochen, aber da es keine Rechtsprechung gibt (die für die Juristerei wie empirische und grundlegende Erkenntnisse in den Naturwissenschaften sind) kann der Prof. das Thema bestimmt nur ankratzen und verschiedene Interpretationsmöglichkeiten in Ansätzen seinen Studenten bieten. Eine Lösung bleibt da auch einem Professor vorerst verschlossen. Wenn er doch eine Lösung proklamiert haben sollte, dann läuft der gute Mann einfach Gefahr, seinen Studenten wahrscheinlich eine falsche Lösung präsentiert zu haben. Da Studenten leider nur das akzeptieren können und das lernen was sie vom Prof mitbekommen ist das vielleicht sogar verantwortungslos. Leider ist das Jurastudium auch recht verschult, sodass es fast unmöglich ist, sich den ganzen Tag damit zu beschäftigen das in den VL Gesagte zu hinterfragen und zu überprüfen. Besonders nicht beim ZugErschwG wo dem Studenten ja auch keine Fachliteratur zur Verfügung steht.

Btw.: Das Kernthema ist immer noch Art. 5 und Art. 10 GG.
Und das ist die Gretchenfrage des Ganzen schönen threads hier: Bei der Prüfung zum Artikel 5 kommt man sehr schnell zu dem Punkt, dass die Angebote des S durch Art. 5 geschützt werden. Aber das war ja nie die Streitfrage beim ZugErschwG. Vielmehr ging es doch um die technischen Fragen und die Wirksamkeit des Gesetzes. Ich als Student kann da nur festhalten: Von meinem bisherigen Wissensstand ist das Gesetz ohne Frage verfassungskonform. Und ob die Sperrung des Internetangebots die Grundrechte des S beschränkt kann ich nicht juristisch korekt mit "ja" beantworten, da mein (Jura-)Horizont nicht über die bisherigen Urteile verschiedener Gerichte hinausgeht. In einem anderen Fall hat das OVG Münster das Grundrecht nach Art. 5 mit folgender Begründung eingeschränkt:

Das öffentliche Interesse am Vollzug der Sperrverfügung überwiegt das Interesse der Antragstellerin an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage. Gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann das Gericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs oder der Klage wiederherstellen bzw. anordnen. Dabei ist im Rahmen einer Interessenabwägung zu prüfen, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs überwiegt. An der Vollziehung einer offensichtlich rechtswidrigen Maßnahme kann kein öffentliches Interesse bestehen; ist die zu vollziehende Maßnahme offensichtlich rechtmäßig, kann das private Interesse am Aufschub der Vollziehung regelmäßig als gering veranschlagt werden, so dass jedenfalls bei Hinzutreten einer der Sache nach gegebenen Dringlichkeit das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung überwiegt.
Den Fall findet man hier.

ICH sehe keine andere Möglichkeit, als diese Begründung auf unseren Fall zu transponieren. Und das kann dem Kern der Sache nicht gerecht werden, da sich die beiden Sachverhalte zu stark unterscheiden. Also was tun? Einfach zu kompliziert nach nur 2 Semestern Studium.

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Achso, schuldigung. Dann habe ich wohl was falsch verstanden. Der Inhalt war also bei den Hausaufgaben egal.

Sorry, aber das ist leider totaler Schwachfug!

Ja es hätte genau so gut um eine Piepshow gehen können oder einen völlig fiktiven anderen Fall.

Eben nicht. Es kommt auf die Begründung an, richtig. Aber wenn man von der herrschenden Meinung abweicht, dann hat man echt viel zu begründen damit das glaubhaft rüberkommt. Und wenn es keine herrschende Meinung gibt?? Wie in diesem Fall.

hhhmmmm VIELLEICHT geht es ja GENAU DARUM? ;)

Schon mal daran gedacht, das im Vordergrund die Argumentation + Aufbau stehen soll?

Beim besten Willen, aber auch das ist wieder Schwachfug! Ein Jurastudent wird zum Studienanfang mit vielen Arbeitstechniken konfrontiert, die er aus der Schule nicht kennt. Die Juristerei ist sogar eine Wissenschaft, mit der der Schüler niemals Kontakt hat.
Dann sind die Schulen im Süden von Sachsen-Anhalt aber deutlich schlechter als ich dachte ....

Vielleicht wurde es mal angesprochen, aber da es keine Rechtsprechung gibt (die für die Juristerei wie empirische und grundlegende Erkenntnisse in den Naturwissenschaften sind)

Ich glaub du hast Jura nicht wirklich verstanden oO

Evtl. solltest du dich noch mal ganz genau damit auseinander setzen WAS Recht überhaupt ist!

Wenn er doch eine Lösung proklamiert haben sollte, dann läuft der gute Mann einfach Gefahr, seinen Studenten wahrscheinlich eine falsche Lösung präsentiert zu haben.
Es gibt KEINE falsche Lösung!! So ein Unsinn solltest du dir garnicht erst aneigenen! Das ist völliger Blödsinn und hat bei Jura überhaupt nichts zu suchen! Bei Jura geht es um Argumentation! Und NUR darum!

Man kann auch volle Punktzahl erreichen, wenn man über das GG die Todesstrafe bejaht, solange man dies strukturiert klar argumentativ belegen kann.

Jura ist eine Wissenschaft der Fiktion nicht der Realität!

Und das ist die Gretchenfrage des Ganzen schönen threads hier: Bei der Prüfung zum Artikel 5 kommt man sehr schnell zu dem Punkt, dass die Angebote des S durch Art. 5 geschützt werden.

Schon mal was von Grundrechtsschranken gehört?

Ich komme da garnicht mal so schnell zu dieser Antwort.

Und ob die Sperrung des Internetangebots die Grundrechte des S beschränkt kann ich nicht juristisch korekt mit "ja" beantworten, da mein (Jura-)Horizont nicht über die bisherigen Urteile verschiedener Gerichte hinausgeht.

sorry aber Verwaltungswirte müssen nach einem Jahr Intensivjura bereits dazu in der Lage sein argumentativ derart Stellung zu beziehen.

Wie ich bereits erwähnte ist das eine typische Arbeit für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung.

Von einer Urteilsbindung für alle Rechtsfragen habe ich übrigends noch nie gehört. Und das Argument ein Jurist könne dies und das nicht lösen weil ein Urteil fehle, dann frage ich mich wer da auf den ganzen Richterstellen sitzt.

Bearbeitet von TValok
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@Doc & Deus

Auch die Juristen sammeln fleißig Scheine. Für einen Schein in Staatsorder beispielsweise muss man eine Hausarbeit und eine klausur ablegen. Aus den beiden Noten wird dann die Note des Scheins ermittelt. Aber man muss beides bestehen. Diese Hausarbeit ist deshalb für die Studenten Pflichtprogramm und keine Übung.

Dann warten wir doch einfach mal ab, wie die Ergebnisse ausfallen und wie weit die Noten aus dem sonst üblichen Rahmen fallen.

Bearbeitet von DocSommer
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kriegt euch mal wieder ein mensch^^

Kurzum: der Prof. verlangt einfach zu viel von seinen Studenten.

Deus hat es richtig ausgedrückt. Sicherlich kann man einem Zweitsemester diese Aufgabe geben und sicherlich wird er auch ein Ergebnis erhalten und sich irgendwie durchfuchsen. Aber das ganze macht keinen Sinn, da es den Studenten nicht hilft, ihr Erlerntes zu vertiefen. Stattdessen stiftet die Aufgabe nur Verwirrung und ist vielleicht sogar kontraproduktiv.

Ansonsten kann er die ihm gestellte Aufgabe nie und nimmer lösen.

Mal meine bescheidene Meinung, basierend auf der Erfahrung während meiner Ausbildung zum Fachinformatiker. Die damalige drei Jahre dauernde Ausbildung hatte den selben Themenumfang wie das damalige Studium zum Informatiker. Ich war also Tag täglich mit Problemen konfrontiert von denen du manchmal nichtmal den Namen kanntest.

Ich sehe das so: Der Prof. stellt eine Aufgabe mit hohem Anspruch. Und nun möchte er sehen wie ihr Euch schlagt. Wie kreativ ihr werdet. Wie viel Fleiß und Arbeit ihr in eine mögliche Lösung steckt. Die Argumentation 'das kann man in Semester X nicht lösen' halte ich für absolut falsch und vom Grundgedanken her schlecht.

Der Mensch konnte vor langer langer zeit auch kein Feuer machen, auf einmal konnte ers. Nicht weil der bärtige Neandertaler in die nächste Klasse kam, sondern weil es die Umstände erforderten weiter zu denken. Ich sehe hier den eigentlichen Sinn einer solchen fordernden Hausarbeit.

Und na ja - später im Beruf wirst du auch tag täglich mit Sachverhalten konfrontiert werden von denen du noch nie etwas gehört hast. Da heißt es dann auch Bücher wälzen, herrschende und andere Meinungen recherchieren, eigene Schlüsse und Argumentationen bilden. Und das erwartet der Prof hier sicher auch. Dass nach bestem Wissen und Gewissen ein Reizthema entsprechend der Vorschriften einer ordentlichen Sachverhaltsprüfung geprüft und bewertet wird, ungeachtet der eigenen Meinung. Wenn dabei Fehler passieren - und das werden sie sicherlich bei den meisten - dann lernt man daraus.

Klingt jetzt evtl. etwas neunmal klug und so, aber ich denke das ist genau das richtige. Wer nur lösbare aufgaben gestellt bekommt wächst doch nicht über sich hinaus. War bei mir in der Ausbildung so, ist heute tag täglich im Job so und wird spätestens wenn es um den Rentenantrag geht der abgelehnt wird genau so ;)

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Die Aufgabe ist doch lösbar, vondaher sehe ich garkein Problem. Alle Aufgaben "in" Jura sind lösbar. Es gibt da keine unlösbaren oder zu schweren Aufgaben. Die Grundtechniken müssten alle am Anfang beigebracht werden (erstes Semester) und mit denen kann dann jeder arbeiten.

Es ist völlig egal ob es nun um dieses neue Gesetz oder das damalige Verbot von Piepshows geht. Grundsätzlich ist es immer das gleiche - nur andere Hausnummern.

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Die Aufgabe ist doch lösbar, vondaher sehe ich garkein Problem. Alle Aufgaben "in" Jura sind lösbar. Es gibt da keine unlösbaren oder zu schweren Aufgaben. Die Grundtechniken müssten alle am Anfang beigebracht werden (erstes Semester) und mit denen kann dann jeder arbeiten.

Oh fein. Dann verkürzen wir das Jura-Studium doch ganz einfach auf ein Semester und lassen Juristen in spe ab dem zweiten Semester etwas Anspruchsvolles studieren.

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BWLer? Politikwissenschaftler? Letztere haben ja auch Staatsorder.

Nein weder noch. Wirtschaftsrecht. Auch wir befassen uns mit Staats- und Verwaltungsrecht.

Es gibt KEINE falsche Lösung!! So ein Unsinn solltest du dir garnicht erst aneigenen! Das ist völliger Blödsinn und hat bei Jura überhaupt nichts zu suchen! Bei Jura geht es um Argumentation! Und NUR darum!

Man kann auch volle Punktzahl erreichen, wenn man über das GG die Todesstrafe bejaht, solange man dies strukturiert klar argumentativ belegen kann.

Genau, das ist das was ich vorher bereits schon gesagt habe. Insbesondere im Bereich des GG kann man wunderbar begründen, ohne dass man sich sklavisch an bereits vorher gefälltem halten muss. Wie gesagt so soll es auch nicht sein, denn sonst könnte sich die Rechtsprechung ja gar nicht mit der Zeit gehen und dies wäre fatal!!

Stelle man sich vor, man würde sich immer noch auf die alten Urteile über das Mietsrecht noch vor dem 2. Welktrieg berufen... :wacko:

Von einer Urteilsbindung für alle Rechtsfragen habe ich übrigends noch nie gehört. Und das Argument ein Jurist könne dies und das nicht lösen weil ein Urteil fehle, dann frage ich mich wer da auf den ganzen Richterstellen sitzt.

Stimme ich dir vollkommen zu. Wie bereits gesagt, wenn es so sein sollte, würde ich unser Gerichtssystem ernsthaft anzweifeln müssen.

Ich sehe das so: Der Prof. stellt eine Aufgabe mit hohem Anspruch. Und nun möchte er sehen wie ihr Euch schlagt. Wie kreativ ihr werdet. Wie viel Fleiß und Arbeit ihr in eine mögliche Lösung steckt. Die Argumentation 'das kann man in Semester X nicht lösen' halte ich für absolut falsch und vom Grundgedanken her schlecht.

Endlich hat jemand den Sinn des Studierens erfasst^^.

Und na ja - später im Beruf wirst du auch tag täglich mit Sachverhalten konfrontiert werden von denen du noch nie etwas gehört hast. Da heißt es dann auch Bücher wälzen, herrschende und andere Meinungen recherchieren, eigene Schlüsse und Argumentationen bilden. Und das erwartet der Prof hier sicher auch. Dass nach bestem Wissen und Gewissen ein Reizthema entsprechend der Vorschriften einer ordentlichen Sachverhaltsprüfung geprüft und bewertet wird, ungeachtet der eigenen Meinung. Wenn dabei Fehler passieren - und das werden sie sicherlich bei den meisten - dann lernt man daraus.

Eben und wer Richter werden will sollte zumindest diese Basics beherrschen.

Oh fein. Dann verkürzen wir das Jura-Studium doch ganz einfach auf ein Semester und lassen Juristen in spe ab dem zweiten Semester etwas Anspruchsvolles studieren.

Deus, dein Unwissen wird hier langsam wirklich peinlich...geh doch bitte wieder dahin, wo du wenigsten etwas Ahnung hast.

BTW.: Wir diskutieren hier nicht das Jurastudium.

Bearbeitet von Captain Fleming
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Eben nicht. Es kommt auf die Begründung an, richtig. Aber wenn man von der herrschenden Meinung abweicht, dann hat man echt viel zu begründen damit das glaubhaft rüberkommt. Und wenn es keine herrschende Meinung gibt?? Wie in diesem Fall.

Na... ich glaub wer sich nicht irgendwie durch Freunde mit dem Jurastudium befasst hat, denkt sich da "ach, dass ist ja nix". Ich muss Pica da aber zustimmen. Fälle die nicht in der Rechtsprechung entschieden sind, sind da böse Fallen. Wie soll ein Zweitsemester eine Entscheidung finden, wenn Juristen sich Jahre lang darüber streiten?

Und mit der herrschenden Meinung ist das so eine Sache... dann argumentiert man an Hand derer und dann? Tja... schlecht wenn der Professor eine Mindermeinung zu dem Fall vertritt und eben jene als Lösung ansieht.

Das hat dann nichts mehr mit dem wie Daniel sagt "mal schauen wie ihr euch schlagt" zu tun. Wenn so über den Daumen 200 Hausarbeiten geschrieben werden, dann wird da nur geschaut ob es der vom Prof. vorgegebenen Lösung entspricht. Wenn nicht... nicht bestanden. Wird ja auch nicht vom Professor korrigiert. Wer was anderes glaubt, der hat schlichtweg wenig bis keine Ahnung oder einfach etwas ideale Vorstellungen vom Studium...

Aber gut, jedem seine Meinung und ich stimme da mit Pica überein.

Aber gottseidank hab ich mit Jura nur indirekt was zu tun. Lang leben die Naturwissenschaften, wir denken uns nur was aus, dass unsere Beobachtungen erklärt. So lang das passt, ist alles okay. :dumdiedum:

Und ja Daniel... back to topic!

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