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...Arroganz durch Kompetenz

Bundestag verabschiedet Gesetz für Web-Sperren


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Eigentlich müßte die Kommunistische Führung in Peking jetzt vor Lachen sich auf dem Boden Wälzen. Jetzt geht nun auch hier der gleiche Mist los. Es wird was verboten, Super Frau von der Leyen.

Rafft dass endlich mal ein einziger Politker in diesem Land das Verbote absolut nichts bei der Proeblemlösung beitragen können?

Anstatt die Herrstellung der Kinderpornos zu Unterbinden wird nun das Internet Zensiert. Reife Leistung! Man stellt nun jeden Internet Nutzer jetzt unter Generalverdacht. Wenn Verfassungsklagen eingehen hoffe ich dass diese sehr Saftig für Frau von der Leyen ausfallen.

Ich weis jedenfalls wen ich bei der Bundestagswahl Definitv nicht Wählen werde.

Bearbeitet von CptJones
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das ist so UNFASSBAR scheiße.

DNS Sperrlisten sind

- von jedem deppen zu umgehen

- zensieren einen ganzen server anstelle nur einer internetseite

- wären eigentlich nicht nötig wenn man die pornoseiten ohnehin kennt. warum nicht vom netz nehmen? in jedem land der welt ist sowas verboten.

abgesehen davon gibts ein britisches system dass auch wirklich funktioniert. aber hey, das kostet wohl mehr. verfassungsschutz darf keine kostenfrage sein.

und außerdem: seit wann gibts eine beweislastumkehr und eine schuldigkeitsvermutung? oh ach ja, seit heute wohl.... :(

und warum gibts überhaupt eine offizielle stelle bei der bundesregierung für petitionen? bei der gegen das gesetz haben sich so viele wie bei keiner anderen beteiligt. aber die meinung derer, die die feinen damen und herren in ihre position gewählt haben ist das offenbar egal.

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Anstatt die Herrstellung der Kinderpornos zu Unterbinden ...

Das sollte wie geschehen?

Wenn ich deiner Argumentation folge, ist es besser, anstatt Verkehrskontrollen durchzuführen, die Produktion von Alk und Autos zu unterbinden.

Ich frag mal so: steht hier irgendjemand auf Kinderpornos? Nicht? Wo liegt dann das Problem?

IMO haben diejenigen, die sich echauffieren, eine merkwürdige Definition von Freiheit. Oder ist es im realen Leben auch so, dass ihr den uneingeschränkten Zugang zu Drogen, Waffen und menschenverachtenden Publikationen als freiheitskonstituierendes Merkmal betrachtet, dass man also erst dann frei ist, wenn man sich mit zugeknalltem Kopp eine Uzi kaufen darf?

Bearbeitet von Deus Irae
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Für mich unfassbar.
Wieso denn, ich finde es ehrlich gesagt arm, wenn Leute meinen, dieses Gesetz schränke die freiheitlichen Grundrechte der Informationsfreiheit ein. Dieses Gesetz ist in meinen Augen richtig und wichtig. Es geht hier um den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und die Verhiderung der Verbreitung von Kinderpornographie.

Allerdings finde ich den eingeschlagenen Weg der Umsetzung etwas zweifelhaft. Das Bundesverfassungsgericht wird sich damit beschäftigen, aber letztenendes sicherlich doch das Gesetz zulassen. Kinderpornographie ist ein Verbrechen. Die Verhinderung dieses Verbrechens ist keine Zensur und widerspricht in keinster Weise unserer Rechtsstaatlichkeit.

Ob die Maßnahmen technisch allerdings sinnvoll ist wage ich hier nicht zu beurteilen. Aber wenn Deutschland ein solches Gesetz hat, dann hat das eine Strahlwirkung auf andere europäische Staaten. Ich denke also, dass wir mit diesem Gesetz doch etwas bewegen können - und wenn wir nur die Diskussionen in den Niederlanden über eine mögliche Legalisierung von Kinderpronographie und Pedophilie damit stoppen können wäre schon etwas gewonnen.

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Das sollte wie geschehen?

Wenn ich deiner Argumentation folge, ist es besser, anstatt Verkehrskontrollen durchzuführen, die Produktion von Alk und Autos zu unterbinden.

Ich frag mal so: steht hier irgendjemand auf Kinderpornos? Nicht? Wo liegt dann das Problem?

IMO haben diejenigen, die sich echauffieren, eine merkwürdige Definition von Freiheit. Oder ist es im realen Leben auch so, dass ihr den uneingeschränkten Zugang zu Drogen, Waffen und menschenverachtenden Publikationen als freiheitskonstituierendes Merkmal betrachtet, das man also erst dann frei ist, wenn man sich mit zugeknalltem Kopp eine Uzi kaufen darf?

mm hast du dich mit der debatte überhaupt mal befasst? das problem liegt nicht darin dass eine zugangssperre eingerichtet werden soll, sondern dass diese sperre a) keine ist, b) nicht nur den Zugang zu Kinderpornos unterbindet und c) den Rechtsstaat durch die beweislastumkehr untergräbt.

DAS ist der Knackpunkt, nicht die Frage ob man auf solche Sachen steht. Hier wird das genauer ausgeführt:

http://www.heise.de/ct/Warum-die-geplante-.../artikel/138426

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Wieso denn, ich finde es ehrlich gesagt arm, wenn Leute meinen, dieses Gesetz schränke die freiheitlichen Grundrechte der Informationsfreiheit ein. Dieses Gesetz ist in meinen Augen richtig und wichtig. Es geht hier um den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und die Verhiderung der Verbreitung von Kinderpornographie.

Hey .. lass uns koalieren *shoulder to shoulder* ^^

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Ich frag mal so: steht hier irgendjemand auf Kinderpornos? Nicht? Wo liegt dann das Problem?

IMO haben diejenigen, die sich echauffieren, eine merkwürdige Definition von Freiheit. Oder ist es im realen Leben auch so, dass ihr den uneingeschränkten Zugang zu Drogen, Waffen und menschenverachtenden Publikationen als freiheitskonstituierendes Merkmal betrachtet, das man also erst dann frei ist, wenn man sich mit zugeknalltem Kopp eine Uzi kaufen darf?

Autsch. NIEMAND hat das Recht dazu Kinderpornos herzustellen. Und nur weil man Alkohol und Waffen unter Einschränkungen kaufen kann, heißt das noch lange nicht, das Kinderpornos deswegen auch frei verfügbar sein dürften. Und Drogen und "menschenverachtende Publikationen" sind größtenteils vom Erwerb oder Zugang gesetzlich ausgeschlossen.

Das Gesetz selber hat generell nen guten Hintergedanken, aber ist in seiner Art und von der Wirkung her total unsinnig. Aber immerhin sollte man unseren Politikern zugute halten, das sie nicht glauben das Internet wäre eine "Ansamlung von Leitungen"....

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dass diese sperre a) keine ist
Sicherlich lässt sie sich einfach umgehen. Aber nicht jeder kann das (v.a. wenn ich mir den stenotypen des Pedophilen anschaue: viele sind ü50 - die bekommen das meist nicht mehr hin ;) ).

b) nicht nur den Zugang zu Kinderpornos unterbindet
Das kannst du wohl nicht so pauschalisieren. Und wenn es so sein sollte, dann ist das doch um so besser! Jeder große Hoster wird sich alle Mühe geben, sofort kinderpornographische Inhalte zu löschen, wenn dadurch sämtliche andere Informationen nicht mehr zugänglich sind.

c) den Rechtsstaat durch die beweislastumkehr
Nope, kann ich nicht zustimmen.
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Die Intention klingt nachvollziehbar, aber ich glaube nicht, dass das etwas bewirkt. So eine gesperrte Seite müsste man doch theoretisch immer noch über einen Proxy im Ausland erreichen können. Wer den ganzen Tag im Netz ist und Kinderpornos sucht, der hat sicher auch noch die 5 Minuten über, um das bei Google herauszufinden.

Dem Staat bleibt ein nettes Kontrollinstrument für die breite Masse, mal sehen wohin das noch führt. Irgendwann darf man sich wohl mit dem Gedanken anfreunden "zwei Provider" zu bezahlen - einen in Deutschland und einen "VPN Tunnel Service" irgendwo im Ausland :wallbash:

Wenn ich deiner Argumentation folge, ist es besser, anstatt Verkehrskontrollen durchzuführen, die Produktion von Alk und Autos zu unterbinden.

Das hinkt... Alk und Autos sind in gewissen Maßen miteinander vereinbar^^, Kinder und Pornos dagegen in keinem Fall. Außerdem gleicht das Vorhaben keiner Kontrolle im eigentlichen Sinne, da die "Konsumenten" anstatt der illegalen Seiten lediglich ein Stoppschild sehen, wofür du schlecht jemanden belangen kannst. An dieser Stelle wäre es naiv zu denken, dass das etwas an der Nachfrage ändert. Aus technischer Sicht würde ich sogar sagen, dass das Problem in eine Grauzone verschoben wird, in der sich die Ermittlungen (sowohl gegen Konsumenten als auch Drahtzieher) noch schwieriger gestalten kann.

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Es geht hier um den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und die Verhiderung der Verbreitung von Kinderpornographie.
Wo schützt das gesetz denn bitte Kinder? Es wird ja lediglich der Zugang zu bereits vorhandenem Material erschwert. Mit der erstellung dieses Materials hat das Gesetz nichts zu tun.

Wieso denn, ich finde es ehrlich gesagt arm, wenn Leute meinen, dieses Gesetz schränke die freiheitlichen Grundrechte der Informationsfreiheit ein.
Na ja die meinen das ja nicht nur aus lust und laune heraus. Das Gesetz tut nunmal eben genau das.

. Es geht hier um den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und die Verhiderung der Verbreitung von Kinderpornographie.
Absolut. Aber was würdest du sagen wenn es einen Ähnlichen Entwurf sagen wir mal für Mietshäuser (Server) gäbe. Da ermittelt nun ein nicht kontrollierbares Organ (BKA) einen Verbrecher (Kinderpornos-auf-den-Server-Lader). Daraufhin wird das ganze HAUS (Server) von der Außenwelt abgeschnitten in dem man alle Wege dorthin (DNS Block) abbricht. Alle anderen im Haus wohnenden (die anderen Webseiten auf dem Server) schauen ins Ofenrohr...

Die Kombination aus nichtöffentlicher und unkontrollierter Sperrliste (wer stellt sicher dass da nicht auch ein politikfeindliches blog drauf landet - ist ja sogar im vorfeld schon passiert. vgl. hier: http://rettet-das-internet.de/news/stoppseiten.htm ) und Kompletter und zudem völlig unwirksamer Sperre ist einfach falsch. Gar keine Frage. Gegen Kinderpornos muss etwas unternommen werden. Nur eben nicht sowas.

Sicherlich lässt sie sich einfach umgehen. Aber nicht jeder kann das (v.a. wenn ich mir den stenotypen des Pedophilen anschaue: viele sind ü50 - die bekommen das meist nicht mehr hin ;).gif ).

Trag den DNS Server vom Vatikan ein: 212.77.0.2

Das wars.

http://freieliebe.twoday.net/stories/4448369/

Und mal ehrlich: diese abscheulichen Communites haben sicher genauso eine Mailingliste wie wir... so ein Bauerntrick ist da längst seit diese Diskussion um das Gesetz aufkam verbreitet worden.

Nope, kann ich nicht zustimmen.
Infwiefern meinst das? So sieht es das Gesetz vor.

Jeder große Hoster wird sich alle Mühe geben, sofort kinderpornographische Inhalte zu löschen, wenn dadurch sämtliche andere Informationen nicht mehr zugänglich sind.
Das muss er doch so und so schon immer...
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Das sollte wie geschehen?

Wenn ich deiner Argumentation folge, ist es besser, anstatt Verkehrskontrollen durchzuführen, die Produktion von Alk und Autos zu unterbinden.

Ich frag mal so: steht hier irgendjemand auf Kinderpornos? Nicht? Wo liegt dann das Problem?

IMO haben diejenigen, die sich echauffieren, eine merkwürdige Definition von Freiheit. Oder ist es im realen Leben auch so, dass ihr den uneingeschränkten Zugang zu Drogen, Waffen und menschenverachtenden Publikationen als freiheitskonstituierendes Merkmal betrachtet, dass man also erst dann frei ist, wenn man sich mit zugeknalltem Kopp eine Uzi kaufen darf?

Das Problem liegt darin dass diese "Black List" von niemanden kontrolliert wird oder gar eingesehen werden kann, und die da quasi freie Hand haben welche Seiten gesperrt werden und welche nicht.

Wenn du irgendwo ne private Website hast in denen du gegen iwelche Politiker sprichst, und die da in welcher Weise auch immer Einfluss drauf haben- schwupps ist die Seite gesperrt und du kannst NIX dagegen tun.

Das tolle ist auch, dass du augenblicklich gemeldet wirst, solltest du eine gesperrte Seite aufrufen wollen. Egal weswegen sie gesperrt wurde.

In meinen Augen der nächste Schritt zum Polizeistaat...

Hab mich auch noch extra wegen diesem scheiß Gesetz bei Bundesttag.de registriert.... toll dass das was gebracht hat und die nun wissen dass ich dagegen bin -.-

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mm hast du dich mit der debatte überhaupt mal befasst? das problem liegt nicht darin dass eine zugangssperre eingerichtet werden soll, sondern dass diese sperre a) keine ist, b) nicht nur den Zugang zu Kinderpornos unterbindet und c) den Rechtsstaat durch die beweislastumkehr untergräbt.

DAS ist der Knackpunkt, nicht die Frage ob man auf solche Sachen steht. Hier wird das genauer ausgeführt:

http://www.heise.de/ct/Warum-die-geplante-.../artikel/138426

Der Artikel war mir wohlbekannt. Da ist mitnichten nur von technischen Aspekten, die IMO in der Tat ein lösbares Problem darstellten sollten, die Rede.

Wenn die Sperren allenfalls die Verbreitung von Kinderpornografie geringfügig erschweren, aber keine Kinder vor Missbrauch schützen, stellt sich zwingend die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit. Diese Verhältnismäßigkeit lässt der aktuelle Gesetzentwurf vermissen.

oder

Es ist mit unseren rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar, dass eine Behörde wie das Bundeskriminalamt (BKA) ohne jede Kontrolle eine geheime Zensurliste führt.

oder

Doch der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Daten von Personen, die auf Seiten eines gesperrten Servers landen und so die Stoppseite abrufen, erfasst werden können. Justizministerin Brigitte Zypries erklärte dazu, dass dann ein Anfangsverdacht für Ermittlungen gegeben wäre. Das würde das mühsam aufgebaute Vertrauen der Nutzer zu den Behörden wieder zerstören. Wenn aber die Netznutzer nicht mehr wagen, Kinderpornofunde anzuzeigen, richtet dieses Gesetz mehr Schaden an, als es jemals nutzen kann.

Doch selbst wenn all diese Mängel am aktuellen Gesetzentwurf behoben werden, bleibt immer noch ein zentrales Problem bestehen: Es ist nicht zu erwarten, dass das Sperrgesetz auf den Bereich Kinderpornografie beschränkt bleibt.

Hier zeigt sich - unabhängig von technischen Gegebenheiten - nicht nur ein tiefes, nicht näher begündetes Misstrauen gegenüber dem Rechtsstaat, sondern hier wird eben auch deutlich, dass es primär um eine IMO fragwürdige Freiheitsideologie geht.

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Wenn du irgendwo ne private Website hast in denen du gegen iwelche Politiker sprichst, und die da in welcher Weise auch immer Einfluss drauf haben- schwupps ist die Seite gesperrt und du kannst NIX dagegen tun.
Vielleicht sollte doch mal etwas klargestellt werden:

1.) Das BKA ist KEIN unkontrollierbares Organ.

2.) Die von Daniel verwiesene Seite wurde NICHT gesperrt, weil sie unbequem war (leider kann man das Original nicht mehr aufrufen).

3.) Die Bewislast wird Nicht umgekehrt.

Hier geht mir gerade alles zu schnell ;) Ich werde hier morgen wieder mehr schreiben, aber ich muss jetzt los.

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Das Problem liegt darin dass diese "Black List" von niemanden kontrolliert wird oder gar eingesehen werden kann, und die da quasi freie Hand haben welche Seiten gesperrt werden und welche nicht.

Das schließt du woraus? In §1 des Gesetzentwurf steht etwas anderes, oder verstehe ich den Text einfach nicht?

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Hier zeigt sich - unabhängig von technischen Gegebenheiten - nicht nur ein tiefes, nicht näher begündetes Misstrauen gegenüber dem Rechtsstaat, sondern hier wird eben auch deutlich, dass es primär um eine IMO fragwürdige Freiheitsideologie geht.

Nein, hier zeigt sich dass die Regierung damit sperren kann was sie will, weil ja eh keiner genau weiß was genau gesperrt wird!!!

Die könnten gar agumentieren dass man Youtube sperren sollte weil da das Urheberrecht verletzt wird wenn man sich Musikvideos ansieht, und schon entsteht ne erweiterung zum Gesetz!

Zugegebenermaßen, ein überspitztes Beispiel, aber die haben dadurch Narrenfreiheit!!!!

Ist das für dich Ok?!? :wallbash:

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Nein, hier zeigt sich dass die Regierung damit sperren kann was sie will, weil ja eh keiner genau weiß was genau gesperrt wird!!!

Die könnten gar agumentieren dass man Youtube sperren sollte weil da das Urheberrecht verletzt wird wenn man sich Musikvideos ansieht, und schon entsteht ne erweiterung zum Gesetz!

Zugegebenermaßen, ein überspitztes Beispiel, aber die haben dadurch Narrenfreiheit!!!!

Ist das für dich Ok?!? :wallbash:

Hast du den Gesetzestext gelesen?

§ 1 Sperrliste

(1) Das Bundeskriminalamt führt eine Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste). Es stellt den Diensteanbietern im Sinne des § 2 täglich zu einem diesen mitzuteilenden Zeitpunkt eine aktuelle Sperrliste zur Verfügung.

(2) Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. Bevor das Telemedienangebot eines Diensteanbieters, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“, ABl. L 178 vom 17. 7. 2000, S. 1) niedergelassen ist, in die Sperrliste aufgenommen wird, ist das Verfahren nach § 3 Absatz 5 Satz 2 des Telemediengesetzes durchzuführen. In Staaten ausserhalb des Geltungsbereichs dieser Richtlinie darf das Telemedienangebot sofort in die Sperrliste aufgenommen werden, wenn nach Einschätzung des Bundeskriminalamts davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen.

(3) Wird ein Telemedienangebot erstmals oder erneut in die Sperrliste aufgenommen, soll das Bundeskriminalamt in der Regel dem Diensteanbieter, der dieses Telemedienangebot als eigene Information im Sinne des § 7 Absatz 1 des Telemediengesetzes zur Nutzung bereithält, sowie dem Diensteanbieter, der dieses Telemedienangebot nach § 10 des Telemediengesetzes für einen Nutzer speichert, die Aufnahme und den Grund hierfür mitteilen, sofern der Diensteanbieter mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist. Hat ein solcher Diensteanbieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, unterrichtet das Bundeskriminalamt die für den polizeilichen Informationsaustausch mit anderen Staaten zuständige Stelle in dem betreffenden Staat, soweit eine Mitteilung nicht bereits nach Absatz 2 erfolgt ist.

[...]

§ 8 Dokumentations- und Auskunftspflichten des Bundeskriminalamts

(1)Das Bundeskriminalamt ist verpflichtet, Unterlagen vorzuhalten, mit denen der Nachweis geführt werden kann, dass die in der Sperrliste aufgeführten Einträge zum Zeitpunkt ihrer Bewertung durch das Bundeskriminalamt die Voraussetzungen nach § 1 erfüllten.

(2) Das Bundeskriminalamt erteilt Diensteanbietern im Sinne dieses Gesetzes, die ein berechtigtes Interesse darlegen, auf Anfrage Auskunft darüber, ob und in welchem Zeitraum ein Telemedienangebot in der Sperrliste enthalten ist oder war.

§ 9 Expertengremium

Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ein unabhängiges Expertengremium bestellt, das aus fünf Mitgliedern besteht. Die Mitglieder werden bis zum 31. Dezember. 2012 bestellt. Die Mehrheit der Mitglieder muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt jederzeit einzusehen. Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen. Stellt es mit Mehrheit fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung entfernen.

Bearbeitet von Deus Irae
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Hast du den Gesetzestext gelesen?

Und wo steht da jetzt bitte dass diese Liste tatsächlich öffentlich sein soll?! Im sinne von "für JEDEN einsehbar"?

Sry aber die Ausdrucksweise ist mir mal wieder viel zu schwammig.

Wer garantiert mir (und ich meine wirklich GARANTIEREN) dass da nix anderes auf diese Liste kommt?

Ich muss zugeben dass ich den Gesetzestext selbst nicht gelesen habe, sondern mich auf diverse Quellen im Internet bezog in denen eben genau dies stand.

Versteh mich nicht falsch, ich bin ebenfalls gegen jeder Art der Verbreitung von Kinderpornos. Aber meines Erachtens nach öffnet genau dieser Gesetzesentwurf Tür und Tor für jegliche weitere Sperrung nach gutdünken.

Haste das mal gelesen?

http://www.rettet-das-internet.de/news/raubkopierer.htm

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Das schließt du woraus? In §1 des Gesetzentwurf steht etwas anderes, oder verstehe ich den Text einfach nicht?

Die Frage ist: Was spielt das letztendlich alles für eine Rolle?

Wer ist letztendlich so dumm und tappt ohne einen technischen "Workaround" so oft in diese Stoppschild-Fallen, um überhaupt ins Raster der "Verdächtigen" zu fallen? Das ist ja fast so, als würde ich mit dem Auto über eine rote Ampel fahren, obwohl mir bewusst ist, dass die mit einem Blitzer versehen ist. Eigentlich kennt doch jeder Autofahrer die Blitzer in seiner Region...

OK, vielleicht gibt es tatsächlich einige Spätmerker, aber spätestens wenn davon eine Handvoll hoch genommen werden und das Ganze ein paar Mal durch die Medien geht, ist der Rest der Bande alarmiert. Diese Leute sind doch aufgrund ihrer gestörten Psyche nicht zwangsweise dämlich oder leichtsinnig. Insgesamt würde ich eher vermuten, dass die das Thema mindestens so enthusiastisch verfolgen wie wir (zumal die ja auch nicht selten "organisiert" kooperieren).

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Und wo steht da jetzt bitte dass diese Liste tatsächlich öffentlich sein soll?! Im sinne von "für JEDEN einsehbar"?

Sry aber die Ausdrucksweise ist mir mal wieder viel zu schwammig.

Nicht öffentlich für jeden zugänglich und unkontrolliert sind zwei gänzlich unterschiedliche Dinge

wo hast du den text her? Ich habe auf bmwi.de einen gänzlich anderslautenden text vorliegen.

Hier oder hier

Oh und nein, ich traue einem Staat nicht der eine Petition mit Rekordbeteiligung ignoriert und somit nicht im Willen der Bürger handelt.

Ich würde einem "Staat" nicht trauen, der nur nach dem Willen von Bürgern handelt, die offenbar nicht genau wissen, worum es überhaupt geht ^^

Ich verstehe die Argumentation auch nicht ganz: wenn man den Staatsorganen ohnehin misstraut, wozu denn die ganze Aufregung? Man müsste dann ja davon ausgehen, dass der große Bruder einen jetzt schon überwacht, Seiten "anonym" hackt/sperrt, falls er es kann und trotz aller rechtstaatlichen Garantien.

Bearbeitet von Deus Irae
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Was ich nicht verstehe: Phishing-Seiten können aus dem Netz gelöscht werden, sobald sie erkannt werden. Kinderpornoseiten nicht. Das find ich ein wenig seltsam. Das ganze über DNS zu machen ist etwas einfältig...

Was die Öffentlichkeit der Liste angeht:

Das BKA entscheidet was gesperrt wird und führt das dann auch durch (Gewaltenteilung???). Kontrolle soll dann im NACHHINEIN erfolgen. Sprich, liegt deine Seite auf einem Server auf dem jemand Kinderpornos hochgeladen hat: Dein Pech.

Finds lustig, dass die Breite, die das Gesetz zulässt keinen stört, aber man in den deutschen Medien dann lesen darf "Internetzensur: Irans Behörden sperren Facebook. Es werden immerhin ja auch schon Stimmen laut, die das ganze demnächst etwas ausweiten wollen: Glücksspiel, Gewaltvideos... Was mag dann kommen? Tja, wer weiß, wer weiß.

Gesetzestext btw: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612850.pdf

Das Angebot muss trocken gelegt werden. Den freien Zugang einzuschränken stellt uns auf eine Stufe mit Iran und China in Sachen freiem Internetzugang, wobei die das besser können als mit DNS Filterung. Im Grunde sind wir sogar noch schlechter...

Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verboten wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt.

Ich würde einem "Staat" nicht trauen, der nur nach dem Willen von Bürgern handelt, die offenbar nicht genau wissen, worum es überhaupt geht ^^

Da stimm ich dir durchaus zu, ABER, und das ABER kann ich gar nicht groß genug schreiben, haben unsere Politker leider vom Großteil der Dinge die sie entscheiden auch keine Ahnung...

Bearbeitet von Obsidian Order
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@Deus

Sry es ist mir zu spät um noch richtig auf die Vertrauensfrage zum Staat einzugehen.

Nur mal soviel- unser ganzes System, von wegen Rechtsstaat, Gesetze, Demokratie bzw Mitbestimmungsrecht des Volkes ist ja alles ganz schön und gut. Nur sehe ich da ein Problem.

Wer kontrolliert diejenigen die am Hebel sitzen? Ich meinen DEN Hebel, den größten Hebel den es eigentlich so gibt, die Staatsoberhäupter? Richtig, ebenfalls Behörden die dieser Staat ins Leben gerufen hat.

Diese werden folglich im Interesse des selben Handeln und einen Teufel tun, da gegen widerzuhandeln.

Wer kontolliert also die Staaten dieser Erde? Die Vereinten Nationen? Die ebenfalls aus einzelnen Staaten bestehen? Oder das europäische Parlament? Welches auch nur aus Vertretern der einzelnen Mitgliedsländern besteht?

Alle diese Institutionen haben nur eines im Sinn, nämlich dass ihr Land nicht die A****lochkarte zieht. Wenn jetzt also Frankreich ein entsprechendes Gesetz verabschiedet und es in der EU, in der UN usw. durchgeht, haben die anderen auch die möglichkeit dies zu tun. Ist ja klar, 1. will keiner hinten dran sein und 2. kann man da ja seinen Vorteil draus ziehen.

Was ich eigentlich sagen will: Ich weiß nicht was du arbeitest, bzw wer du bist, aber du wirst auch nicht die Möglichkeit haben als Einzelner, als Privatperson zu kontrollieren ob die da oben alles einhalten was uns vorgesetzt wird. Angefangen bei den Tagesthemen (die bei der ARD laufen, einem öffentlich Rechtlichen Sender, sprich, einem Staats-Sender), und endend bei den Gesetzen die verabschiedet werden.

Ja, ich misstraue unserer lieben Regierung, wenn ich sehe dass Politiker Geld dafür bekommen, dass sie sich für ne Bundestagssitzung einschreiben und danach gleich wieder abhauen um ins Wochenende zu gehen.

Auch die Leute an der Macht sind nur Menschen haben Fehler. Und Macht verführt.

Ich zweifle nicht daran dass es auch Politiker mit Idealen gibt, aber ich denke dass diese DEUTLICH in der Minderheit sind...

Doch bissl mehr geworden ^^

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