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Löschung des Accounts


Jackenklau

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Bei der Anmeldung und bei jeder fortlaufenden Nutzung stimmt jeder Nutzer folgenden Punkten zu:

Diese Formulierung ist nicht zwingend nötig. Es ist davon auszugehen dass, wenn jemand ein öffentliches Forum nutzt (oder uns News schickt), dort Beiträge verfasst die ohne Einschränkung eines 'Nutzungs- oder Geltungszeitraums' auch für die Öffentlichkeit gedacht sind. Dennoch haben wir den Satz drin - nicht jeder weiß das. Ein Recht auf entfernen aus z.B. Urheberrechtlichen Gründen ist auch nicht möglich - kein Post erreicht schöpferische Höhe (außer vielleicht bei nem Gedicht, aber dafür ist dann wieder explizit der Sachverhalt 'öffentliches Forum' und das explizite hinweisen darauf da)

Dazu kann ich leider nur sagen: das hat nichts mit mir zu tun und hat die entsprechende Person 100%ig selbst zu verantworten. Wer in öffentlichen Bereich Daten von sich einstellt ist für diese auch verantwortlich. Wenn jemand bewusst Daten im Internet bereitstellt...
Kann irgendwie aber nicht sein... Für mich stellt sich die Situation folgendermaßen dar:

Jackenklau ist ein Mensch der sich für esports und Matrix interessiert und außerdem an der Uni Köln VWL/BWL studiert. Über all diese Informationen muss er verfügen dürfen. Tolayon hat da Recht: Heutzutage sind nur kurze Recherchen nötig um herauszufinden: Hey, der Typ steht auch auf Star Trek und Star Wars (obwohl er im entsprechenden Forum seit 2003 nur einen Beitrag verfasst hat). In einer Zeit, in der 20 % aller Unternehmen sagen, sie würden Menschen wegen im Internet gefundenen Daten nicht einstellen, ist dieses Denken einfach unangebracht und macht wohl keinen glücklich.

Daniel, du hast ja Recht: Beiträge zu löschen ist sicher nicht der richtige Weg. Und da hast du auch dein Recht drauf. Aber etwas anderes ist sein Name: über den kann er Zeit seines Lebens frei verfügen und sogar nach seinem Tod sind die Erben berechtigt die Streichung des Namens zu verlangen. Und Gleiches gilt übrigens auch für das Pseudonym unter dem eine Person etwas veröffentlicht:

III. Die Höchstpersönlichkeit des privaten Namens

Hingegen wird eine Qualifizierung des privaten Namensrechts als Immaterialgüterrecht abgelehnt. Weil Namensrechte höchstpersönlich seien, werden sie als nicht übertragbar angesehen. Das soll, abgesehen vom so genannten Sammelpseudonym, auch für das Pseudonym gelten.

Namen gelten als Personenbezogene Daten. Auch Pseudonyme. Die Löschung personenbezogener Daten kann er verlangen, ergo auch die Löschung/Änderung seines Usernamens um damit die mögliche Verbindung zu seiner Person zu kappen.

So würde ich das zumindest sehen und das scheint sich auch so mit den juristischen Meinungen zu decken. Es kann ja schließlich nicht sein, dass man nie und nimmer die Möglichkeit hat, sich von unter einem Pseudonym veröffentlichten Äußerungen zu distanzieren.

Das Internet bringt es eben mit sich, dass man alles und jeden finden kann. Stellt euch vor, jackenklau geht statt ins SFB in ein Sexforum und unterhält sich mit jemandem über Politik. Später erscheint das in schriftlicher Form im Netz. Unbewusst hat er aber beim Anmelden im Forum dieser Regel zugestimmt. Unter dem Pseudonym jackenklau erledigt er im Netz alles Mögliche und ihm ist es auch schon passiert, an anderer Stelle seinen Wohnort preizugeben. Gegen den veröffentlichten Inhalt des Gesprächs hat er nichts, da er zu seiner Meinung steht. Aber ist es nicht verständlich, dass er verhindern möchte, dass die bloße Information, dass er in einem solchen Forum angemeldet ist, an die Öffentlichkeit dringt und mit ihm in Verbindung gebracht werden kann?

Aber was soll der Terz? Warum nicht einfach den Namen ändern? Ist doch nicht kompliziert. Denn wenn der gute Jackenklau erstmal mit nem Anwalt vor deiner Tür steht hast du mehr Ärger und Stress als diese 2 Minuten deines Lebens, die du nicht wieder bekommst.

Bearbeitet von Kaepten John Luec-Pica
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Glaube du übersiehst den Kernpunkt der Definition von 'personenbezogen Daten'. Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann.

Ein Name allein oder ein Begriff o.Ä. ist nicht personenbezogen. Erst wenn eine Relation (Jackenklau hat blaue Augen) zu eben dieser erstellt wird.

Über all diese Informationen muss er verfügen dürfen.

Kann er doch - was hat das mit mir zu tun? Soll er doch in anderen Foren wo er möglicherweise angemeldet ist ebenfalls seine Profile löschen.

Kann eine Zuordnung mittelbar erfolgen wenn man nichts hat außer einen Nickname? Antwort: Nein. Google ist kein Instrument das a) verlässliche Informationen bringt und b) auch nicht ausschließen kann das es sich um ein und die selbe Person handelt oder nicht. Viele Leute klauen Jacken.

Die Höchstpersönlichkeit des privaten Namens - nun ja, ist das ein privates Forum oder will ich wem seinen Namen nehmen? Nein. Man meldet sich an um mit einem öffentlich bekannt gemachten Nickname - KEIN Pseudonym o.Ä. - zu kommunizieren. Wenns anders wäre dürft ich hier nicht 'Huber' schreiben.

Und überhaupt - das ist in jedem Forum so und ich sehe wirklich keinen Diskussionsbedarf wenn der Threadersteller ohnehin keiner Argumentation folgen möchte und zum Thema (nix für ungut) kaum einer wirklich hintergründliche Informationen besitzt.

Mal im umgekehrten Fall: Mein Nickname ist relativ einmalig. Wenn ich hier Beiträge im Forum oder als News veröffentliche trete ich alle Rechte daran an... na ja mich selbst ab. Ich kann nun damit meine Seite füllen. Das geschieht im Forum automatisch, als News manuell. Vor dem Einsenden/Posten ist die Art der Veröffentlichung bekannt. Ein Newsbeitrag, ein Posting usw. braucht immer einen Referenzpunkt - in unserem Fall ein FREI definierbarer Nickname. Kein auf die Person eingetragenes Pseudonym oder gar er Echte Name.

Die Person 'Daniel Räbiger' hat also einen Textbeitrag eingereicht in dem ein wunschnickname, text und evtl. Anhänge enthalten sind'. All das wird als Paket veröffentlicht. Und zwar ohne den Personenbezug zu mir. Der Nickname ist nur ein weiterer textlicher Inhalt der den primärtext ergänzt. und zwar um eine fiktive Information.

Wenn ich für z.B. Stern.de ein Interview gebe ist das exakt der gleiche Fall. Ich gebe Textinhalte zur Veröffentlichung weiter, gepaart mit einem von mir frei wählbaren Namen. In diesem Falle habe ich mich dazu entschieden meinen vollen Namen zu verwenden. Die Rechte für die Veröffentlichung unter meinem frei gewählten Namen habe ich damit an die stern.de Redaktion abgetreten. Abgetreten - das bringt das Wort mit sich - ist nicht wirklich widerruflich.

Dazu benötigt es auch keinen Vertrag o.Ä. sondern es reicht das abgeben der information an sich da die form der veröffentlichung - die bekannt ist - die art und weise vorgibt und der Nutzer weiß was er tut. Brachialbeispiel: Eine Hure beschwert sich auch nicht nach dem einstieg ins auto vom freier dass sie dann auf einmal sex haben. Das ergibt sich ja an der Intention der Nutzung äh.. des Mannes^^

so^^

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Glaube du übersiehst den Kernpunkt der Definition von 'personenbezogen Daten'. Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann.

Ein Name allein oder ein Begriff o.Ä. ist nicht personenbezogen. Erst wenn eine Relation (Jackenklau hat blaue Augen) zu eben dieser erstellt wird.

Tja, ich habe beim googlen herausgefunden, dass Jackenklau WiWi an der Uni Köln studiert. Ist das nichts Personenbezogenes?

Und eine Sache hast du mir immer noch nicht beantwortet: Warum nicht account sperren und umbennen? Das stört doch wirklich keinen und die Beiträge sind noch immer da. :)

Bearbeitet von Kaepten John Luec-Pica
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Eine Rechtsauffassung, die ich im Netz gefunden habe - und nun nicht mehr wiederfinde (war irgendein RA) :rolleyes: - lautete: nicht der User ist für das Löschen der personenbezogenen Daten im Profil zuständig, sondern der Seitenbetreiber, da der User gegenüber ihm einen Rechtsanspruch auf Löschung besitzt.

Bearbeitet von Deus Irae
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Tja, ich habe beim googlen herausgefunden, dass Jackenklau WiWi an der Uni Köln studiert. Ist das nichts Personenbezogenes?
Jackenklau ist kein geschützter Name o.ä. kann damit also auch nicht unmittelbar auf den User hier bezogen werden.

Eine Rechtsauffassung, die ich im Netz gefunden habe - und nun nicht mehr wiederfinde (war irgendein RA) :rolleyes: - lautete: nicht der User ist für das Löschen der personenbezogenen Daten im Profil zuständig, sondern der Seitenbetreiber, da der User gegenüber ihm einen Rechtsanspruch auf Löschung besitzt.

Ganz bestimmt.

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Eine Rechtsauffassung, die ich im Netz gefunden habe - und nun nicht mehr wiederfinde

Na das ist ja eine tolle Quelle ... man liest so Manches im Internet. Doch nur weil eine Aussage einmal online gestellt wurde ist sie nicht automatisch zutreffend. Aber man glaubt ja immer gerne was man den ganzen Tag über so liest.

Ich kenne die rechtliche Lage nicht und sie ist mir ehrlich gesagt auch ziemlich schnuppe. Aber ich bin der Meinung, dass man es sich zu leicht macht, indem man den Betreiber eines Forums zum Löschen des eigenen Accounts auffordert. Der User sollte die Verantwortung für seine Elaborate mittragen. Schickt man einen Leserbrief an eine Zeitung so kann man dies im Nachhinein auch nicht mehr ungeschehen machen.

Aber um des lieben Friedens willen: Wenn dem Jackenklau seine Aussagen (oder auch sein Nick) inzwischen unangenehm geworden sind, dann gebt dem Kind doch einen anderen Namen, denn nichts ist unangenehmer als beim Lesen alter Threads immer wieder auf auf den Namen "unregistrierter User" zu stoßen. Da läßt sich dann ja nichts mehr zuordnen.

Wobei ich befürchte, dass sich der Name aus dem Forum rein technisch gar nicht mehr bannen läßt, denn er taucht ja wohl auch in dem einen oder anderen Zitat auf.

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Na das ist ja eine tolle Quelle ... man liest so Manches im Internet. Doch nur weil eine Aussage einmal online gestellt wurde ist sie nicht automatisch zutreffend.

Deswegen habe ich sie mir ja auch nicht zu eigen gemacht. :rolleyes:

Es sollte nur illustrieren, dass die Lage nicht unbedingt eindeutig ist.

Jackenklau ist kein geschützter Name o.ä. kann damit also auch nicht unmittelbar auf den User hier bezogen werden.

Auf das "unmittelbar" kommt es nicht ab. Ein "mittelbar" z.B. unter Berücksichtigung von Zusatzinformationen (Postinhalten, etc.) reicht ggf. aus.

Ganz bestimmt.

Na .. du wirst es wissen :mrbanana:

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Der User sollte die Verantwortung für seine Elaborate mittragen. Schickt man einen Leserbrief an eine Zeitung so kann man dies im Nachhinein auch nicht mehr ungeschehen machen.
dieses Beispiel wollte ich eben grad posten. Die Willenserklärung wurde beim anmelden und dann erneut bei jedem posting immer und immer wieder abgegeben. fertig aus. außerdem handelt es sich wie gesagt im den nickname allein generell nicht um möglicherweise schützbare Daten. wer das anders sieht kann das ruhig, von meiner Seite aus ist jedoch alles gesagt.

Herrschaften, das ganze ist eh Wurscht, weil Daniel den User nicht löschen wird. PUNKT.

tjoa das stimmt wohl...

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öhh doch ...

"Pseudonyme Daten, bei denen der Name durch einen Decknamen ersetzt wird, fallen jedoch wieder unter den Geltungsbereich des BDSG, weil es sich dabei um Angaben bestimmbarer Personen handelt."

Quelle

Gesetzestext darfst du dir selbst raussuchen

Hier noch ein netter Podcast

Ein Nickname in einem Forum gehört da nicht zu und nicht ein einziges Bundesgericht würde je so urteilen ansonsten siehe DReffects.

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Schickt man einen Leserbrief an eine Zeitung so kann man dies im Nachhinein auch nicht mehr ungeschehen machen.

Da gehts aber auch um die Verhältnismäßigkeit.

Sicher kann man nicht von jedem Kunden die Zeitung zurück fordern um diesen Leserbrief zu löschen.

Bei einem Internetforum ist das was anderes - bedeutet nur ein paar Klicks und einige Minuten der Lebenszeit eines Admins.

http://www.e-recht24.de/forum/3186-forum-a...t-loeschen.html

Jackenklau und Irrer Deuz leben also damit, dass sie primär keinen Anspruch auf Löschung ihres Accounts haben - oder klagen jeder für sich für ihr Recht.

Der Admin könnte löschen, mag und muss aber nicht - außer ihr erwirkt ein rechtsgültiges Urteil welches ihn dazu zwingt.

Viel Glück dabei und haltet uns nicht unbedingt auf dem Laufenden - außer ihr beabsichtigt nebenbei noch knapp 60.000€ einzusacken, weil irgendein Rotzlöffel euren Nick damals bei der Registrierung von einem fremden Server entwendet hätte...

Bearbeitet von Locutus
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Ein paar Klicks für DR ist schon richtig, aber dann kommt der nächste "blablabla ... bei Jackenklau hast du das auch gemacht" und dann wieder einer: "Bitte nur die Teile löschen die ich in besoffenem Zustand geschrieben habe." Ne ehrlich, an DRs Stelle würde ich dieses Faß auch nicht aufmachen wollen

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  • 1 Monat später...

Wie viele Nachrichten an Mods oder den Admin muss ich eigentlich noch schreiben, bis mein Account mal gelöscht wird? Zu einer Löschung des Account seid ihr nach dem Datenschutzgesetz der BRD verpflichtet.

Muss ich hier erst Pöbel Threads eröffnen, bis dies passiert? Betrachtet dies als hiermit geschehen!

stimmt leider... ist wohl nicht so einfach einen account zu löschen

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