Richterin Lorna Gail Tiangco Schofield hat am vergangenen Freitag die Klage von Anas Abdin, einem unabhängigen Spiele-Entwickler gegen CBS und Netflix in Sachen Copyright-Verletzung und Missachtung des Urheberrechts abgewiesen.
Dies teilte Abdin via Twitter mit:
Wir haben in dieser Angelegenheit bereits umfangreich berichtet:
- 23. Oktober 2017: Idee zu Bärtierchen nur geklaut?
- 27. August 2018: Nach Plagiatsvorwürfen: Entwickler verklagt CBS
- 24. November 2018: Neues zur Klage gegen CBS
- 28. November 2018: Exklusives Interview mit Anas Abdin zur Klage gegen CBS
- 10. Januar 2019: Klage gegen CBS mit holprigem Start
Kernpunkt der Klage war die optische und inhaltliche Ähnlichkeit zahlreicher Elemente der ersten Staffel Star Trek: Discovery und einem Point-and-Click Adventure, welches von Anas Abdin entwickelt wird:
Abdin klagte vor dem US-Gericht sowohl gegen CBS als auch Distributionspartner Netflix auf Schadenersatz und der sofortigen Unterlassung der Urheberrechtsverletzung (=Stopp der Verfügbarkeit von Star Trek: Discovery Staffel 1).
Nach einem holprigen Start der Vorverhandlungen erlaubte Richterin Schofield jedoch eine eingschränkte Beweisaufnahme, was einem kleinen Sieg für Abdin gleich kam. Nach Abschluss der Beweisaufnahme entschied die Richterin nun, ob genug Beweismittel für eine Verfahrenseröffnung vorliegen würden. Dies war offenbar nicht der Fall.
Die Anwälte von CBS argumentierten im Zuge der Beweisaufnahme, dass alle in Discovery gezeigten Inhalte Genre-typisch seien, und somit auch keinem Urheberrecht unterliegen.
Die Grundlage für die Entscheidung war, dass Abdin es nicht schaffte glaubhaft darzulegen, dass CBS seine Arbeit kopiert habe und ein etwaiges Kopieren unrechtmäßig gewesen sei, wenn ausreichend Ähnlichkeiten bestanden hätten.
Ihr Urteil fiel auf 15 Seiten. Hier einige Auszüge:
ZitatDie Fernsehserie ist nach ganzheitlicher Betrachtung des Gesamtwerks unter Berücksichtigung des gesunden Menschenverstands nicht substantiell ähnlich zum Tardigrades Videospiel.
Im weiteren führte Sie aus:
Zitat
Der Konflikt im Zentrum der Fernsehserie - der Krieg zwischen der Föderation und den Klingonen - macht ohne Hintergrundwissen über das Star Trek-Universum wenig Sinn.
Dem Videospiel fehlt dieses allgemeine Gefühl. Die unterschiedlichen Videos und Bilder zeigen nicht ohne weiteres eine einzige zusammenhängende Handlung. Gleichwohl gibt es keinen Hinweis darauf, dass diese Geschichte einem Krieg zwischen den sich duellierenden Weltordnungen folgt oder dass sich die Charaktere mit den in Star Trek vorherrschenden Themen beschäftigen. Es ist zumindest klar, dass das Videospiel Carter folgt, der Rätsel löst, um Informationen über das Universum und seine Mitmenschen zu erhalten. Und die Geschichte scheint auch "mit Sklaverei, Geheimhaltung und Spionage zu tun zu haben." Dies reicht nicht aus, um zu dem Schluss zu kommen, dass das Gesamtgefühl des Videospiels ist im Wesentlichen ähnlich wie die Fernsehserie ist.
Die Richterin stellte allerdings auch Ähnlichkeiten fest, urteilte aber, dass diese nicht ausreichend sind. Abdin versuchte zu agumentieren, dass seine Figuren von Star Trek: Discovery übernommen worden seien. Richterin Schofild entschied:
ZitatAuch die angeblichen Ähnlichkeiten zwischen Charakteren in den beiden Werken stützen einen Anspruch nicht, da es sich meist um verallgemeinerte, nicht schutzfähige Beschreibungen handelt.
Yolanda und Burnham sind beide schwarze Frauen, Natasha und Tilly haben beide rote Haare, Aziz und Culber sind beide schwul und haben schwarze Haare und Gesichtsbehaarung, Stamets und Carter sind blonde Männer, die in einem Bereich der Biologie arbeiten. Die Gerichte haben Ansprüche auf erhebliche Ähnlichkeit beim Vergleich von Charakteren, die weitaus ähnlicher sind als diese, zurückgewiesen.
In Bezug auf das blaue Bärtierchen führte die Richterin aus:
ZitatSowohl das Videospiel als auch die Fernsehserie beinhalten ein großes Bärtierchen, das durch den Weltraum fliegen kann und mit den Charakteren interagiert.
Diese Konzepte sind nicht erstmalig im Videospiel zu sehen. Seit mindestens 2007 werden Bärtierchen als das erste bekannte Tier anerkannt, das ungeschützt im Weltraum überlebt.
Ein Kinderfantasy-Roman aus 2010 mit dem Titel "The Search for WondLa" enthält ein "gigantisches" Bärtierchen, das mit den Figuren interagiert und fliegen kann.
Ein YouTube-Video vom 7. Mai 2015, ("Captain Tardigrade"), zeigt ein humanoides Bärtierchen, das in einem Raumschiff fliegt. Im Video werden Bärtierchen "praktisch unverwüstlich" bezeichnet.
In Episoden von März und April 2014 der Sachbuchserie "Cosmos: In A Spacetime Odyssey" wird über die einzigartige Fähigkeit der Bärtierchen im Weltraum zu überleben diskutiert.
Diese konzeptionellen Ähnlichkeiten von im Weltraum fliegenden Bärtierchen sind somit nicht urheberrechtlich geschützte Elemente des Videospiels und können nicht die Grundlage für eine Urheberrechtsverletzung bilden.
Die große Ähnlichkeit des Bärtierchens zwischen Anas Abdins Videospiel und Star Trek: Discovery war der wohl wichtigste Punkt der Klage und dürfte auch eine mögliche Anfechtung des Urteils erschweren. Eine Anfechtung ist nur dann möglich, wenn der Richterin einen Fehler in dem von ihr angewendeten Rechts argumentiert werden kann.
Anas Abdin schrieb bereits in seinem Blog, dass er das Urteil respektiert und bittet Dritte dies ebenso zu tun.
Hier das vollständige Urteil als PDF: Tardigrades dismissal.pdf
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