Regisseur Claes Eriksson, der gemeinsam mit dem mittlerweile verstorbenen Vilgot Sjöman den zuschauerstärksten schwedischen Sender verklagt hatte, habe sich nach dem Urteil über den für ihn "bislang schönsten Tag in diesem Jahrhundert" gefreut, berichtet Reinhard Wolff in der "taz".
Schwedens Oberstes Gericht hat befunden, dass der Sender für Werbeunterbrechungen von Filmen, die immer eine "Kränkung der Integrität des Werkes und des Urheberrechts des Regisseurs" darstellten, die Zustimmung der Rechteinhaber benötigt.
Der Sender TV 5 hatte argumentiert, dass Werbepausen innerhalb von Filmen im Privatfernsehen "allgemein bekannt" seien und es daher nichts zu beanstanden gäbe. Das Gericht war anderer Meinung: Die Werbungen seien so platziert worden, dass sie die Kontinuität und die Dramaturgie der Filme abgebrochen hätten, was gegen das schwedische Fernsehgesetz verstoße.
Das deutsche Institut für Urheber- und Medienrecht bezeichnet es allerdings als fraglich, dass eine Übertragbarkeit dieser Entscheidung auch ohne weiteres auf andere EU-Mitgliedstaaten möglich ist.
Quelle: TVWunschliste.de
Empfohlene Kommentare
Keine Kommentare vorhanden